Hi,
nach IFRS ist Teamviewer verpflichtet einen jährlich Impairment test (Werthaltigkeitstest) für den Goodwill zu machen. Gibt es Anzeichen darauf, dass der Goodwill nicht mehr werthaltig ist, muss eine Neubewertung des Goodwill durchgeführt werden und gegebenenfalls eine Abschreibung erfolgen.
Beispiel:
Firma X kauf Firma Y für 1000 EUR. Firma X bewertet zum Kaufzeitpunkt die Nettovermögensgegenstände der Firma Y und kommt zum Schluss, dass diese 800 EUR wert sind. Heißt, Firma X hat für den Kauf von Firma Y 200 EUR (1000 minus 800) mehr bezahlt als der Wert der Nettovermögensgegenstände. Genau diese 200 EUR bilden in der Bilanz dann den Goodwill. Was steckt dahinter? Firma X ist der Auffassung, dass man 200 EUR mehr gezahlt hat, weil man z.B. Synergien erwartet, die rein aus der Bewertung der Nettovermögensgegenstände zum Zeitpunkt des Kaufes nicht ersichtlich sind. Man nimmt jetzt also die 200 EUR und sagt, für die 200 EUR bekomme ich in Zukunft zusätzliche Cash Flows. Und jetzt kommt der Knackpunkt. Ist man irgendwann der Auffassung, dass die Cash Flows nicht so kommen wie ursprüngliche geplant (also geringere Cash Flows), muss der Goodwill abgeschrieben / reduziert werden. Logisch oder? Bezahlte man 200 EUR mehr, weil man damit gewisse Cash Flows als Rendite kommen sah und stellte fest, dass die Cash Flow nicht in der Höhe kommen werden, dann können diese Cash Flows keine 200 EUR wert sein.
Das ist jetzt relativ simple erklärt. In Realität werden die Cash Flows mit auch mit gewissen Zinsen auf die Gegenwart diskontiert. Heißt z.B. wenn die Zinsen steigen, steigt der Discount Faktor und damit sinkt der Barwert der Cash Flows.
Bei Teamviewer haben wir eine gewisse Sondersituation weil der zum Goodwill zum Großteil TMV selbst betrifft und keine zugekaufte Firma. Ich hatte auch gelesen, dass man das Eigenkapital der Bilanz (welches nah am Fair Value liegen soll) mit der Marktkapitalisierung vergleicht. Und da letzteres deutlich höher ist, soll die Differenz die Bewertung des Goodwills durch den Markt widerspiegeln. Und das wäre ja deutlich mehr als die knapp 650m. Ergo kein Abschreibungsbedarf.
|