2012.04.11 Außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre
Aktionäre der bioenergy systems NV (die "Gesellschaft") werden hiermit aufgefordert, die ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft teilzunehmen. Das Treffen findet am 21. November 2012 statt um 13.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft., Laan van Diepenvoorde 3, 5582 LA Waalre, den Niederlanden und wird in englischer Sprache abgehalten werden.
Die Tagesordnung für die Sitzung ist wie folgt:
Ein. Öffnung; 2. Vorschlag zur Änderung der Satzung der Gesellschaft zu ändern, in Übereinstimmung mit dem Entwurf der Urkunde der Änderung der Satzung, um VDB Advokaten Notarissen gezogen. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die folgenden Artikel: Eine Erhöhung des Nennwerts je Aktie von € 0,01 bis € 1,00. 3. Vorschlag an jedes Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft und jedes einzelnen Mitarbeiters der VDB Advokaten Notarissen, einzeln genehmigen, um die Tat zu einer Änderung der Satzung auszuführen. 4. Sonstiges; 5. Schließen.
Ab heute ist die vollständige Agenda zur Verfügung gestellt werden im Büro der Gesellschaft, Laan van Diepenvoorde 3, 5582 LA Waalre sowie bei der Investor-Relations-Bereich auf der Internetseite der Gesellschaft (www.be-sys.com) sowie beim Bankhaus Gebr.. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen (Fax: 0049-7161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de) bis zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung.
Aktionäre, die an der Sitzung teilnehmen möchten, werden über ihre Bank oder einen Broker mit Bankhaus Gebr. einreichen angefordert. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen (Fax: 0049-7161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de), eine Bestätigung, dass ihre Aktien in ihrem Namen auf das Datum der Eintragung angemeldet. Der Vorstand hat das Datum der Eintragung als 14. November 2012 eingestellt. Die schriftliche Bestätigung muss vom Bankhaus Gebr. empfangen werden. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen (Fax: 0049-7161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de) spätestens 15. November 2012, um 12:00 Uhr. Sie erhalten eine Urkunde über die Eintragung (Bescheinigung über die Hinterlegung) zusammen mit Ihrer Bescheinigung über die Hinterlegung Anzahl per E-Mail oder per Post. Sie werden auf der Sitzung am Präsentation Ihrer Bescheinigung über die Hinterlegung Zahl, die als Identifikation auf Registrierung dient zugelassen werden. Jeder Aktionär kann durch einen Bevollmächtigten an der außerordentlichen Hauptversammlung im Namen seiner Person anwesend durch die Gewährung eines solchen Rechts in einer schriftlichen Vollmacht. (Info@be-sys.com) oder durch den Anspruch auf der Rückseite der Bescheinigung über die Hinterlegung Nummer: Der Proxy kann entweder über das Senden einer E-Mail an das Unternehmen genehmigt werden.
Bioenergie-Systeme N.V..
Der Vorstand Ralph Brendler
Waalre, 2. November 2012
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