Borussia Dortmund droht Strafanzeige
![](http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/img/leer.gif) 22. Februar 2005 Der insolvenzgefährdete Fußball-Bundesligaklub Borussia Dortmund sieht sich immer neuen Enthüllungen und Verdächtigungen ausgesetzt. Nach jüngsten Berichten hat der börsennotierte Fußballverein die Transferrechte an seinem vermeintlich wertvollsten Spieler Thomas Rosicky an einen Immobilien-Unternehmer aus dem Münsterland verpfändet, um sich Mittel in Höhe von 15 Milionen Euro zu verschaffen.
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Sollte Rosicky transferiert werden, flösse zumindest ein Teil des Erlöses dem Unternehmer Sahle zu. Der Inhaber einer Baufirma aus Greven hat wie 66 andere Gläubiger dem jüngst vorgelegten Sanierungskonzept zugestimmt. Strafanzeige noch in dieser Woche Außerdem soll der BVB zum Börsengang im Jahr 200 gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. Die Münchner Anwaltskanzlei Rotter kündigte eine umfassende Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung, Gerd Niebaum, den amtierenden Geschäftsführer Michael Meier und gegen andere Verantwortliche der Gesellschaft an. „Diese Strafanzeige wird noch in dieser Woche erfolgen”, bestätigte Kanzlei-Sprecher Stephan Holzinger. Nach Einschätzung der Kanzlei hat sich die Geschäftsführung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA möglicherweise des Kapitalanlagebetrugs schuldig gemacht. „Ich bin zutiefst davon überzeugt, daß die Mitteilung über die Verpfändung der Markenrechte im Börsenprospekt bewußt unterlassen wurde”, sagte Klaus Rotter in einer Erklärung der Münchner Kanzlei. Falsche Angaben im Börsenprospekt Michael Meier schaltete einen Verteidiger ein. „Die Staatsanwaltschaft soll prüfen - sie wird nichts Strafbares finden”, sagte der Kölner Rechtsanwalt Christian Richter. Meier selbst sagte: „Ich sehe dieser Sache gelassen entgegen.” Der Emissionsprospekt sei „höchst sorgfältig” von einer auf „Börsenzulassungen spezialisierten Kanzlei” aus Frankfurt erstellt worden. Diese Kanzlei habe „der konsortialführenden Großbank im Hinblick auf die Prospekterstellung direkt Bericht erstattet”. Vor dem Börsengang hatte die Borussia die Marke ihres Sportartikelherstellers goool.de für 20 Millionen Euro an den Versicherungskonzern Gerling veräußert und als Sicherheit Teile der Markenrechte am Vereinslogo und -namen hinterlegt. Beiden Seiten wurde eine Ausstiegsoption zum 30. Juni 2005 gewährt. Im Börsenprospekt wurde jedoch nur die Ausstiegsmöglichkeit für den BVB, nicht aber die für Gerling erwähnt. Andreas Kühne von der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Velten Franz Jakoby hält dies für einen wesentlichen Punkt, um die Aktie zu bewerten. „Eine solche Option kann wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Vereins haben”, sagte er dem „Handelsblatt”. „Pflichtverstoß” Die Prospekthaftung sei normalerweise nach drei Jahren verjährt. Sollte die Formulierung jedoch wissentlich gewählt worden sein, schließen die beiden Juristen Rotter und Kühne Prozesse in Sachen Kapitalbetrug nicht aus. Dessen Verjährung beginne erst mit Bekanntwerden des Verdachts. Zudem glaubt die Kanzlei, daß die Borussia auch gegen Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz massiv verstoßen hat. „Wir gehen in höchstem Maße davon aus, dass Michael Meier und Gerd Niebaum bereits in den vergangenen Monaten wesentliche Aspekte der katastrophalen BVB-Finanzmisere per Ad-hoc hätten kommunizieren müssen”, sagte Rotter. Deshalb können Privataktionäre und institutionelle Investoren, die erst 2004 in die Aktie eingestiegen sind, nach Einschätzung des Juristen Schadenersatz geltend machen. „Es ist nun höchste Zeit für die Aktionäre, sich effektiv gegen die unsauberen Praktiken der Geschäftsführung zu wehren”, meinte Rotter. Schadenersatz für Eintracht Frankfurt? Nicht nur die Aktionäre haben nach Ansicht von Wirtschaftsjuristen allen Grund, eine Schadenersatzklage zu erwägen. Auch ehemalige Dortmunder Ligakonkurrenten wie etwa Eintracht Frankfurt sollten nach Meinung des Bochumer Rechtsanwalts Christof Wieschemann intensiv darüber nachdenken. „Die finanzielle Schieflage der Borussia hätte man schon zu Beginn des Lizenzierungsverfahrens für die laufende Saison erkennen müssen. Es könnte sein, daß entweder der BVB nicht ordnungsgemäß informiert, oder die Deutsche Fußball Liga nicht ordnungsgemäß überprüft hat”, sagte Wieschemann. Beide Umstände könnten „zu einer Schadensersatzpflicht entweder des BVB oder der DFL gegenüber den betroffenen Bewerbern wie z.B. Eintracht Frankfurt führen”. Heribert Bruchhagen, Vorstandschef beim Bundesliga-Absteiger Frankfurt, hatte bereits vor Tagen mit rechtlichen Schritten gedroht, falls der BVB die DFL falsch informiert hat. Gruß Moya ![](http://www.world-of-smilies.com/html/images/smilies/sport/smilie_bochum.gif)
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