hab mal nur das wichtigste mit google übersetzt
Punkt 8. Zusätzliche Informationen.
Punkt 8 des Anhangs 14D-9 wird hiermit geändert und ergänzt, indem der zweite vollständige Absatz unter dem Unterabschnitt mit dem Titel „ –Antitrust Compliance“ auf S. 42 in seiner Gesamtheit mit den folgenden:
„Die Wartezeit nach dem HSR-Gesetz ist mit Wirkung zum 1. März 2023 um 23:59 Uhr abgelaufen. Osterzeit. Dementsprechend ist die Bedingung des Angebots, dass die für das Angebot gemäß dem HSR-Gesetz geltende Wartefrist (oder jede Verlängerung derselben) abgelaufen oder beendet sein muss, erfüllt.
Dennoch, und obwohl die erforderliche Wartefrist nach dem HSR-Gesetz abgelaufen ist, können weder Ipsen noch Albireo sicher sein, dass das Angebot oder die Fusion aus kartellrechtlichen Gründen nicht angefochten wird, oder, falls eine solche Anfechtung erfolgt, welche Ergebnis wird. Wenn die FTC der Ansicht ist, dass das Angebot den Wettbewerb in einer Handelssparte unter Verstoß gegen die US-Bundeskartellgesetze erheblich verringern kann, ist die FTC befugt, die Transaktion anzufechten, indem sie eine bundesgerichtliche Anordnung beantragt, die die Transaktion untersagt, oder, falls die Aktien bereits verkauft wurden erworben, was eine Veräußerung dieser Aktien oder die Veräußerung von Vermögenswerten von Ipsen, Albireo oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen erfordert. Die Antitrust Division, Generalstaatsanwälte der US-Bundesstaaten und Privatpersonen können auch rechtliche Schritte nach den US-Bundes- und Landeskartellgesetzen einleiten.“
Punkt 8 des Anhangs 14D-9 wird hiermit geändert und ergänzt, indem vor der Überschrift „Vorsichtshinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen“ auf S. 42 des Anhangs 14D-9:
„Ablauf des Angebotszeitraums; Abschluss der Fusion
Das Angebot und die Widerrufsrechte liefen wie geplant am 1. März 2023 um 23:59 Uhr Eastern Time (dieses Datum und diese Uhrzeit die „Ablaufzeit“) aus. Der Käufer wurde von der Verwahr- und Zahlstelle darüber informiert, dass zum Ablaufzeitpunkt insgesamt 12.229.316 Aktien (ohne Aktien, für die Mitteilungen über eine garantierte Lieferung zugestellt wurden) gültig eingereicht und gemäß dem Angebot nicht gültig zurückgezogen wurden, die etwa 59 % der Gesamtzahl der dann ausstehenden Aktien ausmachen. Dementsprechend erfüllte die Anzahl der gemäß dem Angebot gültig eingereichten und nicht gültig zurückgezogenen Aktien zusammen mit allen Aktien, die sich im wirtschaftlichen Eigentum von Ipsen oder einer seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaften (einschließlich des Käufers) befinden, die Mindestbedingung. Darüber hinaus hat die Zahlstelle den Käufer darüber informiert, dass zum Ablaufzeitpunkt Mitteilungen über eine garantierte Lieferung für 5.618.538 Anteile eingegangen sind, was ungefähr 27 % der damals ausstehenden Anteile entspricht.
Der Käufer hat die Zahlung unwiderruflich akzeptiert und erklärt, dass er unverzüglich alle gültig eingereichten und gemäß dem Angebot zurückgezogenen Aktien bezahlen wird.
Infolge seiner Annahme der gemäß dem Angebot angebotenen Aktien und gemäß Abschnitt 251(h) des DGCL besitzt der Käufer eine Anzahl von Aktien, die zusammen mit den Aktien im Besitz von Ipsen und seinen hundertprozentigen Tochtergesellschaften größer ist als der Prozentsatz der Aktien, der erforderlich wäre, um den Fusionsvertrag durch eine Abstimmung der Aktionäre von Albireo anzunehmen. Gemäß Abschnitt 251(h) des DGCL beabsichtigen Ipsen und der Käufer, vorbehaltlich der Erfüllung der verbleibenden Bedingungen des Fusionsvertrags, die Übernahme von Albireo durch die Fusion so schnell wie möglich und ohne Aktionärsversammlung abzuschließen von Albireo. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und als Ergebnis der Fusion wird jede unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ausgegebene und ausstehende Aktie in das Recht umgewandelt, die Fusionsgegenleistung zu erhalten, mit Ausnahme von Aktien, die (i) von Albireo gehalten werden (oder sich in Albireos eigenen Beständen befinden) oder einer Tochtergesellschaft von Albireo, von Ipsen, dem Käufer oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens oder von Albireo-Aktionären, die ihre gesetzlichen Bewertungsrechte nach den Gesetzen von Delaware ordnungsgemäß ausgeübt und perfektioniert haben, oder (ii) unwiderruflich zum Kauf angenommen wurden im Angebot.
Nach der Fusion werden die Aktien nicht mehr am Nasdaq Capital Market notiert und gemäß dem Exchange Act abgemeldet.“
https://ir.albireopharma.com/node/15501/html
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