Ich bin jetzt short! Wieso? Viele Jahre konnten wir gut von Vonovia partizipieren. Jetzt entdecken immer mehr Politiker das Thema mit der Wohnproblematik für sich. Sammelklagen gegen Miethaie bzw. Heuschrecken werden wahrscheinlich noch dieses Jahr möglich sein, wie man heute in den Nachrichten gehört hat.
"Der Deutschen Annington wurde vorgeworfen, aufgrund ihres ausgeprägten Gewinnstrebens berechtigte Interessen der Mieter zu vernachlässigen.[30][31] Annington wurde regional[32] und überregional[33] verschiedentlich von Mietervereinen eine mangelhafte Instandhaltung von Wohnungen vorgeworfen, was in einem Gutachten im Auftrag der Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und Neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ bestätigt wurde.[34] Die Nebenkostenabrechnungen der DAIG wurden als nicht nachvollziehbar und intransparent kritisiert und vom Deutschen Mieterbund überprüft.[35][36]
Durch fehlende Instandhaltung und entsprechend mangelhaften Objektzustand sollen bei Modernisierungen Sanierungskosten überhöht angesetzt worden sein,[37] da Reparaturkosten aus Mängeln bzw. Instandhaltungen nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Die Deutsche Annington Immobiliengruppe (DAIG) wies derartige Vorwürfe meist zurück.[38] Sie behauptete 2007, eine Reihe von Servicemaßnahmen für Mieter eingeführt zu haben.[39] Der WDR sendete am 17. November 2014 eine Dokumentation der Reihe Die Story mit dem Titel Die Akte Annington. Darin haben sich die Autoren u. a. kritisch mit der Qualität der Wohnungen und der Entwicklung der Mieten nach dem Kauf durch die Annington auseinandergesetzt.[40]
Im August 2012 wurde bekannt, dass die DA den Versorgungsvertrag mit Unitymedia gekündigt hat und die Anschlüsse in ihren Wohnungen auf die Deutsche Multimedia Service GmbH (DMSG), eine eigene Tochtergesellschaft, die mit der Deutschen Telekom zusammenarbeitet, umgestellt werden. Im Februar 2013 wurden die ersten 20.000 Haushalte auf einen Kabelanschluss der DMSG umgestellt.[41][42] Obwohl diese Regelung oft eine Kostenreduzierung für Mieter brachte, die bereits über einen Kabelanschlussvertrag verfügten, erhöhten sich dadurch die Betriebskosten für Mieter, die den Kabelanschluss nicht nutzen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 13. März 2014 (AZ 433 C 5966/13) dürfen jedoch die Kosten für die Kabel-TV-Versorgung nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden, sofern im Mietvertrag geregelt ist, dass der Vermieter keinerlei Empfangsmöglichkeiten zur Verfügung stellt und der Mieter einen gesonderten Vertrag abschließen könne.[43]"
#Ende des Auszugs aus Wikipedia
Man kann also sehen, wie lange es gut gegangen ist - Ich denke damit ist jetzt (leider) schluss.
|