dürfte es ja nicht heißen wie ich das verhindern kann oder will. Das dürfte meinem Verständnis nach, nur durch Einholung der Erlaubnis des Aktionärs erlaubt sein. Wenn ich meiner Werkstatt die Winterreifen zur Einlagerung überlasse, heißt dies ja nicht, dass die diese verleihen dürfen um ihren Profit zu maximieren (ok es gibt bei aktien keinen Materialverbrauch aber das Prinzip ist das selbe). Die Bank verdient ja schließlich so schon bei jedem unserer Geschäfte dank Ordergebühren und Spread mit.
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