Das Handelsblatt beginnt wach zu werden und überdenkt die Folgen der CAS - Aktivierung. Wie heute mehrfach berichtet, wird dieser IA...irgendwie heute um 14 Uhr entscheiden, ob der Ausfall zu bestätigen ist und die CDS gezahlt werden müssen. Letzteres ist etwas irritierend, da vor Wochen ein Mitglied des Gremiums sagte, dass der Schuldenschnitt eben nicht als Ausfall gewertet werden soll. Dazu ist zu berücksichtigen, dass der Verein aus eben den Leuten besteht, die die CDS ausgegeben haben ;-))))
@XO - das geht in die Richtung, die wir hier alle schon länger durchspielen. Allerdings fehlen auch denen, wie allen anderen noch wesentliche Informationen, ohne die man keine treffsicheren Schlüsse auf das Endergebnis ziehen kann.
@Kommerzbank Hier ist für die CDS eine Gesamtsumme von 3,2 Milliarden angegeben. Dieser erstaunlich niedrige Wert ist quasi eine "Netto-CDS"-Summe, die aus der Aufrechnung gekaufter und verkaufter CDS resultiert.
Sauber X019. Man sollte halt bei seinen vorher festgesetzten SL bleiben und sich nicht von den Nachrichten verrückt machen lassen. Jeden Tag lerne ich auf´s neue dazu und das ist auch gut so.
Ich bin kein Rechtsanwalt,aber wenn wir das deutsche Gesetz zugrunde legen ist der erste Rechtsbruch doch schon zu den Zeitpunkt der Pleite getaetigt worden.Soviel ich weiss muss doch in dem Fall wenn meine Verbindlichkeiten hoeher sind als meine Forderungen Konkurs angemeldet werden.Ist nicht passiert.Man hat obendrein noch die Bilanzen gefaelscht.Alle Glaeubiger belogen. Und als Bonbon gibt der Schuldner ein Gesetz raus,das man ihn die Schulden erlassen muss,he? Also aehnliches sollte mal einer von uns versuchen,da ist dann nicht mehr mit Privatinsolvenz weil strafbare Handlungen nicht darunter fallen.Muesster schon ne Amnestie kommen.Na ja vieleicht haette man die Chance unter Wulf gehabt!! So und nun weiter mit den Verlusten anderer Geschaefte machen!!!
die als Angestellte Geld mit dem "geldmachen" verdienen! Warum sollte ich mich in eine abhängige Arbeit begeben, wenn ich das Geld auch für mich allein erwirtschaften kann? ich hab Urlaub wann ich will, keiner kann mich feuern und Mobbing ist auch nicht drin...
So what? Von solchen Leuten lass ich mich lieber nicht beraten!
es geht doch darum, dass der ehemalige Gläubiger verpflichtet ist, nach der Jahren den Eintrag löschen zu lassen ... das macht die Schufa nicht automatisch und es passiert auf Antrag und da kommen dann die Bearbeitungszeiten dazu und daher mene Aussage, dass die Löschung erst mindestens drei Jahre nach Restschuldbefreiung erfolgt ...
Der Löschlauf erfolgt Programm-Automatisch punkt Tag nach 3 Jahren ... aber die Datenschutzbestimmungen ändern sich ständig ...
Wegen Coba-Ausstieg lag ich vorgestern noch ganz nah bei Dir, habe es gestern Nachmittag bereut noch drin geblieben zu sein um - nach Bekanntgabe Schuldenschnitt - abends glücklich über Verbleib zu sein ... promt heute morgen siehts wieder anders aus ... lach
Von einer sofortigen Löschautomatik (beispielsweise nach einer vertragsgemäßen oder verspäteten Erledigung) kann keine Rede sein: Gelöscht werden Schufa-Einträge aller Art generell erst am Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Eintragung. Je nach Eintragsart gelten jedoch etwas unterschiedliche Fristen:
Sofort gelöscht werden nur Einträge, die unzulässig gespeichert worden sind. Nachweislich falsche Daten werden berichtigt. Beides müssen Sie aber selbst veranlassen. Voraussetzung dafür ist in aller Regel eine Selbstauskunft..
Negativeinträge in Form von Mitteilungen über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte ("Saldo Fälligstellung") werden frühestens am Ende des dritten Kalenderjahres nach Eintragung gelöscht. Eine Eintragung vom 8. Februar 2010 über ein "Konto in Abwicklung" taucht also erst am 1. Januar 2014 nicht mehr in der Schufa-Datenbank auf..
Wichtig: Die Schufa-Vertragspartner haben die Möglichkeit, diese Frist durch regelmäßige "Salden-Nachmeldungen" zu verlängern: Das tun sie schon allein deshalb, weil sich die Höhe der Forderungen durch die auflaufenden Zinsen erhöht. Der Zeitpunkt einer eventuellen Erledigung spielt in dem Fall für den Löschtermin keine Rolle.
Geht ein Geschäftsvorgang obendrein in das gerichtliche Mahnverfahren und erwirbt der Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungs-"Titel" (= "Vollstreckungsbescheid"), dann entsteht eine "titulierte Forderung": Solche Schufa-Einträge werden taggenau drei Jahre nach einer Erledigung automatisch aus der Schufa-Datenbank entfernt. Angenommen der Gläubiger der am 8. Februar 2010 bei der Schufa eingetragenen Forderung erwirkt einen Vollstreckungsbescheid und der Schuldner zahlt am 14. Juni 2010, dann verschwindet der Negativeintrag am 14. Juni 2013..
Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen, Insolvenzverfahren und Erzwingungs-Haftbefehle werden von der Schufa ebenfalls erst nach drei Jahren gelöscht - gerechnet wiederum ab dem Zeitpunkt, an dem das Gericht die Löschung vorgenommen hat..
Im Unterschied zu den sonstigen Schufa-Einträgen haben Schuldner hierbei allerdings die Möglichkeit, von der Schufa die sofortige Löschung zu verlangen. Sie müssen dafür die Löschungsurkunde des Amtsgerichts vorweisen können.