Manche sehen halt nur, was sie sehen wollen - oder sehen müssen, aus Verzweiflung.
Klickzahlen in Foren als Indikator. Super Ansatz.
Ich würde empfehlen auch noch die Wettervorhersage, bestimmte Sternkonstellationen und den Wasserpegel von Rhein und Mosel zu berücksichtigen, immerhin kreuzen die sich in Koblenz.
Viel spannender: Wenn die BaFin ihren Job richtig macht, und davon gehe ich mal aus, werden sie TCU um eine Stellungnahme bitten, warum man sich dort nicht an eindeutige Anweisungen hielt. Aus der Masche kommt TCU nicht raus.
Wenn sie nachträglich die RTL-Klage ausbuchen und eine Überschuldung attestieren müssen, dann wird das bestimmt ein Spaß für alle Investierten.
Oh, und für die 500.000 Euro vom Finanzamt hat man auch keine Rückstellung von Geldern arrangiert.
Das ist doof, denn:
Rückstellungen nach HGB, IFRS, US-GAAP Gemäss § 249 HGB müssen bzw. dürfen Rückstellungen gebildet werden für · Ungewisse Verbindlichkeiten (Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, siehe auch Pension srückste 1 1 ungen), · Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Rückstellungen für drohende Verlusten aus schwebenden Geschäften), · Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden (Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen), · Unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden (Rückstellungen für unterbliebene Aufwendungen), · Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden (Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung), · Bestimmte Aufwendungen, die dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzurechnen sind (Rückstellungen für bestimmte Aufwendungen). Nach dem Imparitätsprinzip des HGB ergibt sich eine generelle Pflicht zum Ansatz einer Rückstellung, wenn in einer späteren Periode Aufwendungen zu erwarten sind, die ihre Verursachung in der abzuschliessenden Periode haben. Die Bewertung von Rückstellungen hat gem. § 253 (1) HGB nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung zu erfolgen. In den International Financial Reporting Standards (IFRS) ist eine Rückstellung (provision) eine Verpflichtung, die gegenwärtig besteht und auf einem verpflichtenden Ereignis der Vergangenheit beruht, das einen Abfluss von Ressourcen erwarten lässt (IAS 37.14).
-> http://www.daswirtschaftslexikon.com/d/...gen/r%C3%BCckstellungen.htm
Und diese Summe käme auf die bestehende Überschuldung nochmals oben drauf, welche TCU schon bilanziell wegtrickste. Also kein Wunder, dass man es auch mit weiteren Dingen, die rechtlich für Aktiengesellschaften eigentlich sauber geregelt sind und Sinn machen, nicht sonderlich genau nimmt.
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