Zunächst die alten News und der Sachverhalt Windparkpläne gekippt - folgt ein Prozess?
Von JOACHIM SPROTHEN, 24.09.05, 07:15h Zülpich - Schlappe für Investor "Solarparc". Der Stadtentwicklungsausschuss bemängelte, dass ein Sichtschutz fehlt. Außerdem soll in Zukunft ein Abstand von 1500 Metern zu Wohlhäusern eingehalten werden.
Zülpich - Die Windkraftgegner freuten sich. Anders die Vertreter des Investors „Solarparc“ (früher „Windwelt AG“): Die Entscheidung über die Windkraftkonzentrationszone Mülheim-Wichterich, die am Donnerstagabend der Zülpicher Stadtentwicklungsausschuss gefällt hatte, dürfte ihnen ganz und gar nicht in den Kram passen. „Das Verfahren wird nicht fortgesetzt“, lautete der Beschlussvorschlag von Bürgermeister Albert Bergmann (CDU), den alle Politiker akzeptierten.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, den „Windwelt“ bezahlt und vorgelegt hatte, ist damit vom Tisch. In den vergangenen Jahren hatten die Fraktionen, die bis auf die Grüne Angela Kalnins nie einen Hehl aus ihrer Abneigung gegen Windanlagen im Zülpicher Stadtgebiet machten, den Windpark schon von ursprünglich 18 geplanten Anlagen auf 13 zusammenschrumpfen lassen.
Das Terrain bei Mülheim-Wichterich bleibt zwar Windkraftkonzentrationszone der Römerstadt. Außerhalb dieses Gebietes dürfen sich also keine Windräder drehen. Doch der neue, angebotsbezogene Bebauungsplan, den jetzt die Stadt aufstellt, wird nicht einmal mehr die Größenordnung von 13 Anlagen erlauben. Bei der Planung sind laut Beschluss „die Höhe der baulichen Anlagen und der Abstand zur Wohnbebauung erneut einer Abwägung zu unterziehen“. Was im Klartext heißt, dass 100 Meter hohe Anlagen nicht mehr in Betracht kommen.
In Zukunft soll auch der Anregung der neuen Landesregierung gefolgt werden, einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohnhäusern einzuhalten. Einige Standorte der 13 bisher vorgesehenen Windräder erfüllen diese Anforderung nicht.
Theoretisch könnte sich auch „Solarparc“ im Rahmen der Vorschriften des neuen Bebauungsplans wieder um Plätze in der Konzentrationszone bewerben. Aber da mit dem neuen Bebauungsplan Investitionen in Windräder deutlich weniger lukrativ werden, ist schon fraglich, ob sich überhaupt noch Interessenten melden werden. Der politischen Stimmungslage nach zu urteilen, wird „Solarparc“ jedenfalls keine neue Chance bekommen.
Erstens macht man sich nun auf einen Rechtsstreit über Schadensersatzforderungen mit „Solarparc“ gefasst, dem die Verwaltung allerdings mit Optimismus entgegensieht. Zweitens fühlen sich die Politiker von der Geschäftsführung der früheren „Windwelt“ hinters Licht geführt. Das entscheidende Argument für die Aushebelung des Windwelt-Bebauungsplans war der fehlende Sichtschutz für die Bürger von Mülheim-Wichterich.
In einem Durchführungsvertrag hatte sich „Windwelt“ verpflichtet, die Sicht auf die Anlagen durch die Anpflanzung von Bäumen zu verdecken. „Windwelt“ hatte immer behauptet, das dafür notwendige Grundstück stehe zur Verfügung. In Wirklichkeit aber weigerte sich die Eigentümerin der Fläche hartnäckig, ihr Grundstück an die Investoren zu verkaufen. Die Politiker wurden darüber nicht informiert.
Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ war es, der im Mai 2004 über die fehlende Ausgleichsfläche berichtete. SPD-Fraktionschef André Heinrichs kommentierte das am Donnerstag so: „Es ist schon erstaunlich, dass wir das aus der Presse erfahren mussten.“
Die Sachlage ist bis heute unverändert. Mit dem Terrain für den Sichtschutz kann „Solarparc“ immer noch nicht dienen. Der Sichtschutz sei aber „ein ganz wichtiger Aspekt, auf den wir immer großen Wert gelegt haben“, so der Ausschussvorsitzende Ralf Engels (CDU): „Ohne den hätten wir die Windanlage nie genehmigt.“ Alle anderen Politiker teilten diese Auffassung nach „Abwägung der öffentlichen Belange und des Vorhabenträgers“.
Im Hinblick auf den nun drohenden Schadensersatzprozess mit „Solarparc“ machte FDP-Fraktionschef Karl Teichmann schon einmal klar, wer seiner Ansicht nach für das Scheitern des Windwelt-Bebauungsplans verantwortlich ist: „Der Vorhabenträger hat es in all den Jahren nicht geschafft, die Voraussetzungen für eine Baureife zu erfüllen. An der Stadt Zülpich lag das nicht.“
vom 6.8.2007
In dem Halbjahresergebnis 2007 sei allerdings auch eine Abschreibung in Höhe von 0,35 Millionen Euro enthalten, die auf das nicht mehr realisierbar erscheinende Projekt in Zülpich vorgenommen werden musste. Hintergrund ist der Entscheid des Verwaltungsgerichtes in Aachen, die Baugenehmigung für den Windpark in Zülpich in erster Instanz zunächst nicht zu erteilen.
Solarparc wird das doch nicht wieder aufgerollt haben, wenn es keine Aussicht auf Erfolg gibt oder?
Aus dem HJ-Bericht 2009 Im Zusammenhang mit dem laufenden Berufungsverfahren gegen die verwährte Erteilung der Baugenehmigung für einen Windpark in Zülpich, kam es im Berichtszeitraum zu einem Erörterungstermin zwischen dem Oberverwaltungsgericht Münster, der Bezirksregierung Köln, der Stadt Zülpich und den beiden Projektplanern NET und Solarparc Aktiengesellschaft. Der Verlauf des Erörterungstermins stimmt uns auf einen für uns positiven Ausgang des Verfahrens optimistisch.
Eventuell kann man das noch hinbiegen, das wäre ja dann ziemlich interessant und eine schönes zusätzliches Zubrot!
PS: "In einem Durchführungsvertrag hatte sich „Windwelt“ verpflichtet, die Sicht auf die Anlagen durch die Anpflanzung von Bäumen zu verdecken. „Windwelt“ hatte immer behauptet, das dafür notwendige Grundstück stehe zur Verfügung. In Wirklichkeit aber weigerte sich die Eigentümerin der Fläche hartnäckig, ihr Grundstück an die Investoren zu verkaufen. Die Politiker wurden darüber nicht informiert."
Vielleicht ist die Eigentümerin nach er Finanzkrise bereit das Gründstück zu verkaufen! Oder es gibt irgendeinen anderen Grund für den Verkauf des Grundstücks...
|