TELES forciert Übergang zur Internet-Telefonie – Patentverletzungsklage als Entwicklungsbeschleuniger –
Berlin, den 28.06.2004
Die TELES hat per knapper Pflichtveröffentlichung soeben mitgeteilt, dass sie ihre Patente zur Internet-Telefonie nun kommerziell verwerten wird und deshalb zunächst eines der weltweit führenden Unternehmen in diesem Bereich, die US-amerikanische Quintum Inc. (und ihren deutschen Vertriebspartner) wegen Verletzung dieser Patente in Deutschland und in der EU juristisch angreift (siehe das „Patentverletzungs-Forum“ auf www.teles.de). Diese Pressemitteilung erläutert den technisch/ wirtschaftlichen Hintergrund und das Entwicklungsbeschleunigungs-Anliegen des TELES-Vorgehens.
Internet-Telefonie, vor allem per xDSL, wird kurzfristig sehr populär werden, da sie drastische weitere Kostensenkungen ermöglicht: Telefongespräche via Internet werden nämlich praktisch überhaupt nichts mehr kosten. Leidtragender dieser Entwicklung ist zwar die Telefonie per ISDN oder per althergebrachtem Telefonnetz (POTS = Plain Old Telephony System). Jedoch wird diese klassische Telefonie per „Leitungsvermittlungsnetz“ (also ausschließlich per POTS/ISDN) noch lange Zeit neben der neuen Telefonie per „Paketvermittlungsnetz“ (also per Internet, dabei eine leitungsvermittelte xDSL- oder POTS/ISDN-Verbindung nur für den Zugang zum Internet nutzend) möglich bleiben müssen – schon allein aus Notrufgründen und allgemeiner aus Sicherheitserwägungen.
Alle heutigen Telefone werden aber (ohne jegliche Änderung) dieses Nebeneinander von 4 technisch unterschiedlich realisierten aber für ihre Benutzer völlig identisch scheinenden Telekommunikationsdiensten – realisiert erstens ausschließlich per POTS oder ISDN, zweitens per POTS oder ISDN kombiniert mit Internet, drittens per POTS oder ISDN und xDSL kombiniert mit Internet, viertens per xDSL allein kombiniert mit Internet – nutzen können. Diese Zukunftssicherheit heutiger Telefongeräte gilt auch für die meisten Modems, Codecs und viele andere derzeit zur Telekommunikation benutzten Netz-Endgeräte (bei den TK-Dienstbenutzern) und Netzdienst-Zugangssysteme (bei den TK-Dienstanbietern). Die kostensenkende Internet-Telefonie dürfte also auf dem Markt auf breiteste Zustimmung stoßen.
Damit jedoch diese Kombinationen von leitungs- und paketvermittelten Telefon-/Telekommunikationsdiensten von allen Netz-Benutzern jederzeit und „ohne zu überlegen“ genutzt werden können, sind gewisse technische Verfahren unerlässlich. Die TELES besitzt für ihre „IntraStar-Technik“ – sie repräsentiert ein besonders komfortables solches Verfahren – ein Deutsches und ein Europäisches Patent, die entsprechende US-Patentanmeldung läuft noch.
Mittels der Verfahren der IntraStar-Patente der TELES können diese koexistierenden leitungs- bzw. paketvermittelten Telefon-/Telekommunikationsdienste auf für die Benutzer wirklich attraktive Weise genutzt werden: Ohne diese IntraStar-Verfahren dürfte es dagegen unmöglich sein, diese Dienste auf benutzerfreundliche Weise zu integrieren – der Benutzer bleibt dann ständig mit technisch/wirtschaftlichen Fragen bei der Benutzung dieser Dienste konfrontiert, mit denen er sich nicht auseinandersetzen will und wohl auch gar nicht kann. Also erst die IntraStar-Technik kann der Internet-Telefonie auf dem Massenmarkt breite Popularität verschaffen.
Neben anderen Unternehmen hat auch die o.g. Quintum Inc. diese Gegebenheiten klar erkannt und die IntraStar-Technik in ihre TK-Systeme implementiert – dabei aber wohl übersehen, dass die TELES Patente darauf besitzt.
Die TELES geht davon aus, dass eine Vielzahl bereits auf dem Markt befindlicher bzw. angekündigter weiterer „Voice-over-IP“-Systeme/Geräte durchaus namhafter Unternehmen diese Patente ebenso verletzen wie die sie zur Internet-Telefonie schon einsetzenden gleichfalls namhafter Netzdienstanbieter. Sie beabsichtigt, ggf. kurzfristig weitere Patentverletzungsklagen gegen beide Gruppen zu erheben.
Damit bleiben aus Presse-Sicht drei Kern-Fragen zu klären, nämlich:
a) Wie beabsichtigt die TELES Erträge aus ihren Patenten zu erzielen? b) Für welches finanzielle Volumen steht der Markt der Internet-Telefonie? c) Welche Aussichten hat die TELES überhaupt, sich mit ihren Patenten in den nun einsetzenden Patentrechtsstreiten durchzusetzen und wie beeinträchtigen diese die Massenmarkt-Einführung der kostensenkenden Internet-Telefonie?
Der Rest dieser Pressemitteilung dient dazu, den Rahmen aufzuzeigen, der für die Beantwortung dieser drei Fragen gilt und den die TELES als für sie äußerst günstig ansieht.
Zu a) Aus diesen IntraStar-Patenten kann die TELES Erträge auf grundsätzlich drei unterschiedliche Weisen ableiten: Sie kann
auf die Herstellung von IntraStar-fähigen Internet-Telefonie-Geräten/Systemen verzichten und sich auf den Verkauf von Nutzungsrechten an diesen Patenten an Hersteller und/oder Benutzer solcher Geräte/Systeme beschränken. Die „Lizenz-Gebühren“ hierfür liegen üblicherweise bei rund 5 Prozent des Umsatzes, der unter Verwendung der gewährten Lizenzen vom Lizenznehmer mittelbar oder unmittelbar mit der lizenzierten Technik erzielt wird – bei großen Lizenzverträgen unter 5 Prozent, bei kleinen Lizenzverträgen deutlich darüber.
auf die Herstellung von IntraStar-fähigen Internet-Telefonie-Geräten/Systemen abstellen und keinerlei Verkauf von Nutzungsrechten an diesen Patenten an Hersteller solcher Geräte/Systeme betreiben sondern sie selbst herstellen – wobei deren Käufer dann natürlich gewisse Nutzungsrechte der IntraStar-Technik ohne weitere Kosten erhalten würden. Während die TELES dieses Vorgehen bei großen Netzdienstanbieter-Systemen für Internet-Telefonie – wie sie ihr TCS-Segment anbietet – derzeit als durchaus attraktiv ansieht, könnte es die TELES bei kleineren Netzdienstbenutzer-Systemen in einen Geschäftsbereich zurückführen, den sie mit der Einstellung ihrer ISDN-Karten/-Boxen/-Telefonen/PBXen-Produktionen unlängst erst verlassen hat.
eine Mixtur aus den beiden vorgenannten Vorgehensweisen praktizieren, wie sie am Ende des vorigen Absatzes bereits angesprochen wurde.
Zu b) Es ist völlig unmöglich, eine irgendwie geartete präzise Abschätzung der Höhe der Fix- und/oder Verkehrsgebühren abzugeben, die in den nächsten Jahren in Deutschland oder in Europa oder in den USA in den jeweiligen Internet-Telefonie-Märkten erzielbar sein werden – und wie viel davon von dem Schutzbereich der IntraStar-Patente der TELES letztendlich erfasst werden wird (was unter Punkt c) weiter diskutiert wird). Klar ist lediglich: Die jährlichen Umsätze aus der Erbringung dieser Internet-Telefonie-Dienstleistung und/oder aus dem Verkauf der dafür benötigten Systeme/Geräte dürften die Milliarden-Euro-Grenze in absehbarer Zeit allein in Europa weit überschreiten.
Zu c) Ich bin hier sehr zuversichtlich. Zwar habe ich noch nie von einem Patentverletzer gehört, der – auf sein Problem angesprochen – gesagt hätte: „Ja, ich verletze Ihre Patente.“. Der zwanghafte Antwortreflex ist immer der gleiche und bestreitet jede Patentverletzung, weil doch angeblich technisch etwas ganz anderes gemacht werde. Die TELES hat da mit ihren Patenten einschlägige Erfahrungen aber auch damit, ihre daraus resultierenden Rechte juristisch erfolgreich durchzusetzen.
Hier zeichnen sich also zwar mehrere Patentrechtsklagen unsererseits ab, aber keine Probleme: Unsere Patente sind in ihren Ansprüchen so formuliert, dass sie alle vermarktbaren Möglichkeiten der benutzerfreundlichen Integration von leitungs- und paketvermittelten TK-Diensten erfassen dürften, auch der beiden Telefonie-Dienste. Wir werden dies sowie die damit einhergehenden Kostensenkungen in unseren Schriftsätzen vortragen und in unserem Patenverletzungsforum auf www.teles.de eine allgemeine Diskussion zu diesem Thema initiieren. Dies sollte in den beteiligten Verkehrskreisen eine Entwicklungsbeschleunigung in Richtung Internet-Telefonie auslösen. Dabei vertraue ich voll und ganz auf die intellektuelle Leistungsfähigkeit und Redlichkeit der Patentgerichte – denn nur mit ihrer zügigen und klaren Entscheidung zur Patentrechtslage lässt sich die bisherige Zögerlichkeit bei der Einführung der Internet-Telefonie speziell in Deutschland überwinden und die angestrebte Entwicklungsbeschleunigung tatsächlich erzielen. Unser demonstrativer Patentrechts-Angriff der Quintum Inc. ist ein Schritt in diese Richtung.
Insgesamt sollte diese Pressemitteilung alle TK-Technik-Interessierten – und unter ihnen vor allem alle TELES-Investoren – dazu einladen, sich mit dem seit der CeBIT 2004 nun auch in Deutschland virulenten Trend hin zur Internet-Telefonie auseinanderzusetzen, ihre Nutzung zu erwägen und die Bedeutung der TELES-Patente bei dieser Entscheidung ebenso zu analysieren wie ihre möglichen Auswirkungen auf die geschäftliche TELES-Entwicklung.
Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler Vorstandsvorsitzender TELES AG
Für weitere Informationen: Dr. Christian Kuhse, Investors & Public Relations, TELES AG, Dovestraße 2-4, 10587 Berlin, Telefon 030/39928-208, Telefax 030/39928-226, E-Mail c.kuhse@teles.de
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