Auszüge aus dem Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Bayer Aktiengesellschaft am 25. April 2025)
"... Bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 soll den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt werden. ..." "...Das Genehmigte Kapital 2025 soll nur ausgenutzt werden, wenn dies für die Wahrung des Unternehmensinteresses der Bayer Aktiengesellschaft unbedingt erforderlich ist. Konkrete Pläne zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 bestehen gegenwärtig nicht. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft in der Zukunft kurzfristig auf eine Erhöhung des Grundkapitals angewiesen ist, etwa mit Blick auf mögliche zukünftige Vergleichsvereinbarungen..."
OK, Papier ist ziemlich geduldig. Und was passiert wenn das von den Aktionären genehmigt werden sollte steht erst einmal in den Sternen. Aber das liest sich doch ganz anders als das Geschmiere in der Klatschpresse.
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