Ich bin von meiner Rechtsanwältin informiert worden, dass die Dividende beantragt werden muss. Kosten für die Beantragung 200 € + MwSt. Details s.u.
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,
die Dividenden muss man nach den Regeln des russischen Gesetzes "Über Aktiengesellschaften" beantragen, sofern diese (aus diversen Gründen) nicht automatisch auf das Konto des jeweiligen Anlegers eingebucht werden konnten. Nach der Kündigung des ADR-Programms konnten die Dividenden erst ausgezahlt werden, wenn die ADR´s in die Aktien umgewandelt wurden. Davor durfte die Emittentin die Zahlung nicht vornehmen. Schon aus diesem Grund konnte die nicht automatisch erfolgen. Nach der Umwandlung kann man die Dividenden aber nachfordern, indem man einen Antrag stellt. Der Ablauf bei der Dividendenzahlung ist wie folgt: - Die Bank behält sich nach den Allgemeinen Depotbedingungen zwei Monate Zeit für die Bearbeitung der Dividendenanträge vor; unter normalen Bedingungen wäre die Sache schneller abgearbeitet. Aktuell, bei so vielen Anträgen, kann ich mir vorstellen, dass diese zwei Monate auch ausgeschöpft werden; - Die Bank sammelt die Anträge an und überprüft diese auf Schlüssigkeit (das passiert eigentlich bereits im Moment der Antragstellung über die Depotabteilung, weil die Damen die Depotbestände überprüfen, bevor sie die Anträge annehmen); - Jedem Antrag wird in ca. einer Woche eine Bearbeitungsnummer vergeben, worüber wir eine sms bekommen; mit dieser Bearbeitungsnummer kann man sich über die Hotline über den Stand der Bearbeitung erkundigen; - Sodann werden die Aktionäre und Bestände durch die Bank an die Emittentin - in unserem Fall ist das die Gasprom PJSC - gemeldet; - Die Emittentin überweist die fälligen Beträge an die Bank; - Die Bank ordnet dann die Summen den konkreten Depots und Konten an; vorerst werden Dividendenbeträge auf ein Sperrkonto eingezahlt; - Als sog. Steueragentin muss die Bank auch die Kapitalertragsteuer einbehalten und an den Fiskus abführen. Beste Grüße
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