18.12.2009, 07:53 Afghanistan Kriegsrecht für deutsche SoldatenDie Rechtslage für die Bundeswehr am Hindukusch ist schwammig. Auf FOCUS-Anfrage stellt das Verteidigungsministerium klar: Für die Truppe gilt das Völkerrecht – und damit die Regeln des Krieges. ...... Schießen, nicht nur in NotwehrIm Klartext: Einschränkungen für den Einsatz der Bundeswehr gibt es nach Ansicht des Ministeriums nicht durch innerstaatliche deutsche Bestimmungen, sondern nur durch das weltweit gültige humanitäre Völkerrecht, im Volksmund widersprüchlich als Kriegsrecht bezeichnet. Das bedeutet unter anderem, dass militärische Gegner jederzeit bekämpft werden können, nicht nur in Notwehrsituationen. ..... Die neue Ehrlichkeit des Verteidigungsministeriums sieht die Bundeswehr am Hindukusch jetzt im „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“, also im inneren Krieg Afghanistans an der Seite der anerkannten Regierung. Damit gilt das Völkerstrafgesetz, das zivile Todesopfer nicht prinzipiell verbietet. Aber es lädt Befehlshabern schwere Verantwortung auf: Verboten bleibt, sehenden Auges oder mit Absicht in Kauf zu nehmen, dass das Ausmaß der Zivilopfer „außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht“. Für Oberst Klein bedeutet das vor allem, dass sein Angriffsbefehl sich daran messen lassen muss, ob er zu viele zivile Opfer wissentlich in Kauf genommen hat – kann ihm das nachgewiesen werden, muss er mit Bestrafung rechnen. http://www.focus.de/politik/deutschland/...e-soldaten_aid_464255.html xxxxxxxxxxxxxxxx Also nicht mehr Stabilisierungsmission sondern „nicht internationaler bewaffneter Konflikt“ mit multinationaler Beteiligung. Aber das humanitäre Völkerrecht gilt natürlich, auch für Oberst Klein.
|