ohne vorherige Umsetzung der Kapitalherabsetzung keine Kapitalerhöhung durchführen kann.
Wenn der Großaktionär und Vorstand wie kürzlich geschehen Aktien zu 1,50 Euro verkauft und den Erlös der Gesellschaft als Kredit (wie hoch verzinst?) zur Verfügung stellt, dann ist allerdings klar, das der Kapitalbedarf der Gesellschaft gegeben ist.
Insofern müsste die Gesellschaft selbst ein starkes Interesse daran haben, das die Kapitalherabsetzung (mit einer erneuten neuen WKN) möglichst schnell auch an der Börse umgesetzt wird, damit anschließend jederzeit die Möglichkeit besteht, das das Kapital durch Ausgabe neuer Aktien wieder erhöht werden kann. Im Moment ist man in dieser Richtung halt nicht handlungsfähig und deshalb wahrscheinlich auch der jüngste Verkauf bestehender Aktien.
Für Investierte ist halt nur wichtig, das für eine Kapitalerhöhung der Mindestkurs über ein Euro liegen muss. Beim aktuellen Kurs von 2 Euro liegt der Kurs nach der Kapitalherabsetzung 2 zu 1 dann bei 4 Euro. Das sollte erstmal genügend Abstand nach unten auch bei schlechterer Nachrichtenlage sein, so das man nicht nur wie im Februar bestehende Aktien zu 1,50 verkaufen kann, sondern auch wieder wie 2017 neue Aktien an spekulative Investoren mit einem guten Abschlag zum Börsenkurs ausgeben kann, die dann das Risiko auf sich nehmen, die Aktien in kleinerer Stückzahl in den Streubesitz zu geben.