der Gewinn-und Abführungsvertrag wurde ja mit der Solon AG geschlossen :
Handelsregister Veränderungen vom 27.10.2008 SOLON Mobility GmbH, Berlin(Am Studio 16, 12489 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.09.2008 mit der SOLON AG für Solartechnik, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg zur HRB 61293 B,, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 03.06.2008 und die Hauptversammlung der SOLON AG für Solartechnik durch 24.06.2008 zugestimmt haben. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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