Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 116524 B Bekannt gemacht am: 04.12.2008 12:00 Uhr
Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden.
Neueintragungen
02.12.2008
Solon SE, BerlinAm Studio 16, 12489 Berlin. Firma: Solon SE Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Am Studio 16, 12489 Berlin Gegenstand: ist die Herstellung, der Handel und der Betrieb von Systemen der regenerativen und rationellen Energiewandlung, insbesondere die industrielle Serienherstellung und der Vertrieb von photovoltaischen Modulen sowie die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand. Stamm- bzw. Grundkapital: 12.530.196,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand:; 1. Hunziger, Anke, *07.01.1965, Berlin; Vorstand:; 2. Krupke, Thomas, *01.02.1962, Berlin; Vorstand:; 3. Dr. Podlowski, Lars, *24.12.1964, Berlin; Vorstand:; 4. Prüfer, Simone, *21.05.1966, Berlin; Vorstand:; 5. Dr. Wiese, Gero, *10.06.1962, Berlin Prokura: 1. Alexander, Sylvia, *21.10.1966, Brunow; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 2. Liebheit, Andreas, *20.06.1967, München; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 3. Meyer, Andrea, *03.12.1966, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 4. Neberg, Dieter, *20.09.1956, Golm; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 5. Prochaska, Ulrich, *24.09.1960, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen Rechtsform: Europäische Aktiengesellschaft; Die Gesellschaft ist entstanden durch Verschmelzung zur Aufnahme ohne Abwicklung der Go Solar AG mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 309500y,durch die Solon AG für Solartechnik mit Sitz in Berlin, Deutschland, eingetragen im Handeslregister des Amtsgerichtes Charlottenburg zur HRB 61293, aufgrund notariell beurkundeten Verschmelzungsplanes vom 06.05.2008 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Hauptversammlung der Solon AG für Solartechnik vom 24.06.2008 und der Go Solar AG, Österreich, vom 17.06.2008. Rechtsverhaeltnis: Das am 26.07.2000, 26.08.2003, 26.08.2004, 24.08.2005, 24.08.2006, 29.08.2007 beschlossene bedingte Kapital (zuvor bezeichnet als Bedingtes Kapital 2001/I) ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2008 erneut geändert. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.253.019 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.253.019 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2000/I); Das am 24.08.2005 geschaffene, am 24.08.2006 und 29.08.2007 geänderte bedingte Kapital (zuvor Bedingtes Kapital 2006/I) ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2008 erneut geändert. Das Grundkapital ist um bis zu 4.974.401 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.974.401 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2005/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.05.2013 einmalig oder mehrmalig um bis zu 6.265.098 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2008/I) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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