bei der ard gabs mal folgenden artikel dazu. Ist leider nicht mehr online. Ich hab ihn aus einem anderem Forum kopiert. Was passiert aber, wenn es eine Stop-Loss-Marke gab? boerse.ARD.de ist einer User-Frage nachgegangen. Manchmal erreichen die Redaktion von boerse.ARD.de Fragen, die die meisten von uns vom Gefühl her beantworten können, aber die Fakten dazu fehlen erstmal. So geschehen am Dienstag. Ein User fragte uns, ob Stoploss-Verkäufe ausgeführt werden dürfen, wenn ein Aktiensplit durchgeführt wird. Gute Frage. Im konkreten Fall ging es um Solarworld. Die Aktie stand Ende letzter Woche bei etwa 145 Euro und der Stoploss bei 130 Euro. Beim am Montag durchgeführten Split im Verhältnis 1:2 seien alle Aktien vom Broker verkauft worden, da die einzelne Aktie nun mehr mit dem halben Wert die Stoploss-Marke unterschritten hatte. Wer weiß, wie es geht? Dass das so nicht ganz richtig gelaufen sein kann, hat man schon im Gefühl. Wie lauten die Regeln aber tatsächlich? Eine telefonische Anfrage bei der Deutschen Börse und verschiedenen Banken förderte erstaunliches zu Tage: Keiner wusste es auf Anhieb – die Frage war also wirklich gut. Nach mehrmaligen Durchstellen wurden immerhin die richtigen Ansprechpartner gefunden – doch auch diese erbaten sich erstmal eine Bedenkzeit, um die richtige Antwort zu finden. . Einfach ins Regelhandwerk schauen Schließlich und endlich gab es die Antworten. Bei Veränderungen des Nennwertes von Aktien, insbesondere in Fällen des Aktiensplittings erlöschen sämtliche Aufträge mit Ablauf des Börsentages vor dem Tag, an dem die Aktien mit dem veränderten Nennwert beziehungsweise gesplittet notiert werden, erklärte ein Experte einer Großbank. In diesem speziellen Falle hätte also die Stop-Loss-Order am Freitagabend gelöscht werden müssen, da Solarworld am Montag gesplittet wurden. Gibt der Anleger allerdings in der Zwischenzeit, also beispielsweise am Wochenende oder am Montagmorgen andere Anweisungen, würden diese greifen. Da Stop-Loss-Marken aber in der Regel per Ultimo, also auf Termin gesetzt werden, ist das in diesem Fall jedoch unwahrscheinlich. Der Broker hätte die Solarworld-Aktien also nicht verkaufen dürfen. Der Experte der Großbank, der unsere Preisfrage beantworten konnte, wollte dafür kein Lob haben und auch nicht namentlich erwähnt werden. Schließlich sei die Antwort nicht sein Verdienst, sondern im Regelwerk der Deutschen Börse nachzulesen, § 6 der Börsengeschäftsbedingungen. Wer hat schuld? Gut, die Order hätte also nicht ausgeführt werden dürfen. Aber wie konnte das technisch passieren? Wenn die Order auf Xetra ausgeführt wurde, sei das technisch eigentlich ausgeschlossen, erklärt uns eine Sprecherin der Deutschen Börse. Bei Vorgängen wie Aktiensplits würden die Aktien im System entsprechend markiert. Dann würden die Brokerhäuser informiert, die sich wiederum mit den Kunden in Verbindung setzen würden. Stop-Loss-Marken würden in einem solchen Fall gelöscht. Wenn der Titel jedoch auf dem Parkett gehandelt wurde, könne so ein Fehler schon eher unterlaufen. Im Grunde hätte sich die betroffene Bank schon darüber im klaren sein müssen, dass ein Aktiensplit anliegt – schließlich falle eine solche Aktion nicht vom Himmel, so die Sprecherin. Aber wenn der Börsenmakler dennoch die Stop-Loss-Order ausgeführt hat, könne man fast nur über die "böse Bank" schimpfen. Hat der Aktionär selbst die Order erst an dem Tag des Aktiensplits die Order platziert, dann wäre die Order natürlich ordnungsgemäß durchgeführt worden, bestätigte die Sprecherin. Insgesamt seien jedoch bei dieser Frage zuviele Unbekannte in der Rechnung, so die Sprecherin weiter. Bei einem solchen Fall könne sich der Anleger jedoch auch an die Börse wenden, um herauszufinden, was da schiefgelaufen ist. Wichtig seien dabei die Angaben, ob auf Xetra oder Parkett gehandelt wurde und welche Ordernummer der Auftrag hatte. Wissen für die Ewigkeit Auch wenn wir das Rätsel um die ausgeführte Stop-Loss-Order nicht ganz lösen konnten – die Regeln dazu werden wir uns jetzt auch merken, versprochen. Denn spätestens wenn Fuchs Petrolub am Donnerstag seine Papiere durch einen Split von eins zu drei aufhübscht, wird es wieder Zeit, über dieses Thema nachzudenken.
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