nehmen wir an, jemand hat ein interesse daran, die anleger abzuziehen (sehr weit hergeholt an der börse... ich weiss...)
nehmen wir weiterhin an, dieser jemand kann auch unter wert verkaufen (von 0,40 => 0,18; frankfurt kaufen => xetra verkaufen; wie auch immer...)
nun hat die frankfurter börse eine regel erlassen: kurs muss über 0,10 sein
was wäre der nächste logische schritt um die "geschäftsgrundlage" dieser fiktiven person zu erhalten?
anders gefragt: was würde dieser jemand bei der HV beschliessen (lassen)?
und wie schnell sollte das passieren? darf man, als normalsterblicher anleger, zeit haben um über diesen neuen beschluss nachzudenken?
*verwirrt sei*
|