nach einer mitgehenswerten Phantasie und nach einer Begründung für die Lobhudelei dieses toten Pferdes.
Ich weiß es nicht oder getreu meines Nicks bin ich ahnungslos, aber ich glaube so eine einfache Mantelverwertung (wie oben von Maren beschrieben) geht hier nicht mehr bzw. bei weitem nicht mehr so einfach, wie bei einem unabgewickelten Mantel.
aber nachdem vor allem Du und Maren Hoffnung (die ich so nicht teile, auch wenns schön wäre) auf eine Wiederverwertung ins Spiel gebracht habt, warum sollte dann jemand Dir seine Aktien "unter Wert" geben?
Und da Du doch der Experte für Ask und Bid und Zeugs bist, brauchste ja nur mal gucken wieviele Aktien zu unter 0,02 gehandelt wurden und wieviele seither zu mehr als 0,02 verkauft wurden, dann kannste abschätzen wo Du bei diesem toten Pferd einsteigen und weiter hoffen/zocken kannst ;-)
Es mag auch sein, dass kein Start-up an einer Fortführung interessiert ist, sondern ein großes Unternehmen, das auf diesem Weg Zeit & Geld sparen und einen bequemeren Weg gehen möchte.
Gorosch
: Umso länger das Bid nicht bedient wird, umso mehr
glaube ich an ein Happy-End! Maren hat ein sehr gutes Beispiel genannt, wer plötzlich an solch einem Mantel interessiert sein könnte. Und diese Big Player haben mMn die von mir schon oft genannten Spezialisten, die diesen Mantel wieder mit leben füllen. Und wenn's die Rechtsabteilung von Goldman Sachs ist! :-)
Und irgendwer muss die Stücke aus den letzten Umsatzexplosionen eingesammelt haben. Raus kommt (also verkauft) z.Zt. nichts! Schon sehr auffällig!
...um eine Mantelverwertung durch die hier im Thread erwähnten Pharma- Bio- oder sonstigen namenhaften Unternehmen sehe ich bei Leibe nicht. Das ist in meinen Augen lediglich Wunschdenken.
Hat das BGH seine Entscheidungen zur Mantelverwertung aufgelöster und vermögensloser Aktiengesellschaften von 2004 und im Falle von GmbHs von 2012 eigentlich seitdem revidiert oder geändert ? Ich wüsste nicht...
Die hier im Thread bisher erwähnten Quellen aus Beitrag #1662 und #1720 habe ich studiert und musste mir erklären lassen, dass sie im ersteren Fall augenscheinlich veraltet ("1. Auflage 2010, ISBN print: 978-3-8329-5090-3") sei sowie nur die Rechtspersönlichkeit einer AG thematisiere und im zweiten Fall nur einen Vorschlag bzw. ein Plädoyer darstelle. Siehe hierzu:
Titel: Leere Hülse, volle Haftung? Plädoyer für eine Insolvenzausnahme bei Unternehmensfortsetzung und wirtschaftlicher Neugründung
Zitat: "Als dritter Weg wird daher hier der informationelle Gläubigerschutz durch Registerpublizität vorgeschlagen. Konsequenterweise wäre dafür eine Insolvenzausnahme von den Regeln der wirtschaftlichen Neugründung anzuerkennen und die Möglichkeit der Unternehmensfortführung nach der Insolvenz über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus zu liberalisieren. Dies ist bereits heute de lege lata im Wege der Auslegung möglich."
Wer es, wie ich, genau wissen möchte, kauft sich das Dokument..und ihm werden die Augen geöffnet: "Plädoyer", "vorschlagen", "wäre anzuerkennen", "wäre zu liberalisieren", "möglich" ;-)
Daher ist der Kurs auch da, wo er ist. Der Markt hat diese AG wohl ebenfalls bereits abgeschrieben. Nur meine Meinung.
Die Abwicklungsges. Rösch AG unterliegt, wie alle anderen Aktiengesellschaften auch, in und nach Insolvenz nun einmal gewissen gesetzlichen Bestimmungen.
Das sollte man in einer vernünftigen Diskussion nicht ausblenden...
tbhomy scheint es nicht verstehen zu wollen. Die ihm bekannte Rechtslage ist veraltet. Nach neuster Rechtsprechung kann das Unternehmen Rösch sehr wohl fortgeführt werden! (Quellen wurden schon zu genüge genannt)
Und genau hier bietet sich die Chance, durch den Aufkäufer möglichst vieler Anteile den zeit- und kostenintensiven Börsengang zu umgehen! Anschließend erfolgt eine Umfirmierung...
Nicht ohne Grund werden die Aktien weiterhin zahlreich aufgekauft - es besteht m. E. ein riesiges Gewinnpotential.
Das sehe komplett anders. Und habe auch dargestellt, warum. Siehe #1765. Hast du das Plädoyer von Hacker/Petsch gelesen ?
Ich habe es bereits auf wallstreet-online näher erläutert....
Die Rechtslage ist wirklich eindeutig. Nämlich danach, was das BGH und die - wie Hacker/Petsch es formulieren "herrschende Meinung" zu diesem Thema zu sagen hat.
Man zeige mir ein neues Urteil des BGH, welches den §274 Aktiengesetz anders auslegt, als laut der "herrschenden Meinung". Ich kenne kein entsprechendes Urteil.
"Wurde das Insolvenzverfahren nach dem Schlusstermin gem. §200 InsO aufgehoben oder nach §207 InsO eingestellt, scheidet ein Fortsetzungsbeschluss aus (BGH AG 2003, 424, 426)."
Quelle: Heidelberger Kommentar zum Aktiengesetz; 3.Auflage 2014 aus dem C.F. Müller Verlag; ISBN 978-3-8114-4213-9; Seite 2048 Kommentar:Füller; Randnotiz Nr.5.
Die Rechtslage ist derart eindeutig (diverse seriöse Quellen genannt - s. vorherige Posts), dass es mich wundert, dass tbhomy nicht wegen wiederholter Behauptung nachweislich falscher Tatsachen für das Forum gesperrt wird. Die Rechtslage wird derart falsch dargestellt, dass es m. E. eine Verkaufsaufforderung impliziert, was nicht zulässig ist.
Aus den von dir hier geposteten Darstellungen deiner Quellen geht eben NICHT hervor, dass außer den im §274 Aktiengesetz und den von mir geposteten Kommentaren aus 2014 genannten Möglichkeiten der Fortführung einer AG noch weitere Möglichkeiten existieren bzw. praktikabel sind.
Ich denke, der Heidelberger Kommentar und damit das BGH ist da genau. Siehe #1769.
Bitte aus den genannten Quellen die entsprechenden Passagen zitieren oder wenigstens Seite/Kapitel oder ähnliches. Ich finde dort nämlich nichts und möchte das hier Gesagte gerne nachvollziehen können. Danke.
Ansonsten bleiben Behauptungen einfach nur Behauptungen.
tbhomy
: Wieso informiert ihr euch nicht einfach ?
Aus 2015:
"Denn für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der BGH bereits zum alten Konkursrecht entschieden, dass eine Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist (vgl. BGH-Urt. v. 25.10.2002, Az.: V ZR 243/01). Für § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG gilt demnach nichts anderes"
Bei tbhomy habe ich immer mehr den Eindruck, er selbst ist an einer Fortführung von Rösch interessiert. Dies wird er natürlich umgehend abstreiten. Na klar, das würde ja auch den Kurs in die Höhe schnellen lassen.
Es wurden bereits aussagekräftige Nachweise dafür erbracht, dass eine Fortführung von Rösch möglich ist. Daher verzichte ich darauf, hier nochmals das Forum zuzutexten. Empfehlen kann ich den Informationsdienst des Deutschen Notarinstituts (www.dnoti.de). Hier sollte jeder fündig werden - außer, es möchte nicht verstanden werden!