Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%

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eröffnet am: 14.03.05 11:09 von: KINI Anzahl Beiträge: 1968
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06.08.16 11:22
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17 Postings, 3018 Tage Dirk Renztbhomy

eines muss ich noch los werden....bei allen Inso Werten wo du dein Fachwissen zu Kunde gibst (obwohl niemals investiert),  steigt anschließend der Kurs.
Aus meiner Sicht bist du schon ein guter Kontra Indikator!
Was letztendlich mit der Abw.Rösch geschieht, was von uns wohl keiner.  

06.08.16 11:24

17 Postings, 3018 Tage Dirk RenzSorry

Soll heißen.....weiß von uns keiner.  

06.08.16 11:35
1

17 Postings, 3018 Tage Dirk RenzLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 06.08.16 18:32
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Unterstellung

 

 

06.08.16 16:05

24 Postings, 3235 Tage veritas78...

...ne Verwertung durch Riemser AG noch möglich? hatten ja 2012 ein ipo geplant? ...u laut Google neue Firmenadresse von Rösch AG: An der Wiek 7, 17493 Greifswald-Insel Riems
AMATEURFRAGEN;)
 

06.08.16 16:36
1

17 Postings, 3018 Tage Dirk RenzInteresant veritas78

Es muss ja auch einen Grund für die Bafin geben, damit sie ein so hohes Bußgeld (335T€) bei Nichteinbringung der Jahresabschlüsse festlegen.  

06.08.16 17:13

17 Postings, 3018 Tage Dirk RenzLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 06.08.16 18:31
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic - Zudem Vollzitat ohne Quellenangabe.

 

 

06.08.16 17:43

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyDirk Renz...INFORMIERE DICH ERST...

...und mach bitte aus der Diskussion hier keine Märchenstunde oder Wünsch-Dir-Was: Danke.

Zu deinem Posting #1825:
1. Bitte den von dir angegebenen "Wert" des Mantels belegen. Sag jetzt bitte nicht Marktlapitalisierung, denn das ist nicht der Wert der Mantel-AG (Unternehmenswert).

Da vom Gericht kein Insolvenzplan mehr angenommen wird (was hier im Thread zig-mal bereits erklärt wurde !), kann die AG auch nicht mehr fortgesetzt werden ! Juristen fragen hilft. Damit dürfte die AG wertlos sein.

https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html

2. Das Insolvenzverfahren ist beendet, da das Gericht bereits die Löschung der AG aus dem Handelsregister beantragt hatte. D.h. §155 Insolvenzordnung greift nicht mehr und Rechte und Pflichten nach HGB/AktG gehen wieder auf den Schuldner über. Damit muss der Schuldner, Z.B. der Vorstand, so lange die AG nicht gelöscht wurde, weiter alle AG-Pflichten erfüllen.

Da das offnbar nicht geschehen war, ist die Bafin nun tätig geworden. Ganz einfach.  

06.08.16 17:58

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyDirk Renz...#1826...Unterstellung

"bei allen Inso Werten wo du dein Fachwissen zu Kunde gibst (obwohl niemals investiert),"

Anm.= Falsch ! Ich bin in zahlreichen Aktien investiert, zu denen ich poste. = Unterstellung.

"steigt anschließend der Kurs."

Auch falsch ! Denn einige AGs, zu denen ich gepostet habe, sind ohne Kursanstieg gelöscht bzw. delistet worden oder sind nicht im Kurs gestiegen, weil sie voraussichtlich bald vom Markt verschwinden dürften. Zudem muss niemand meine Meinung teilen.

Scheint so, als ob du nicht viel Erfahrung mit sachlicher Diskussion hast...

"Aus meiner Sicht bist du schon ein guter Kontra Indikator!"

Kontraindikator bin ich vermutlch für einige Zocker. Da stört mich nicht. Partner von mir, die professionell mit der Börse zu tun haben, lachen sich regelmäßig über die Zocker kaputt. Insolvenzwerte sind m. E. nichts für Anfänger.

Außerdem erhalte ich immer wieder BMs mit Danksagungen von Usern, denen dank meiner Informationen Verluste erspart blieben.

"Was letztendlich mit der Abw.Rösch geschieht, was von uns wohl keiner."

Wer einen Fachanwalt für Aktienrecht befragt, weiß was hier abläuft und nach aktueller Sachlage (Bafin) bald geschehen wird.

Dieses Posting zur Richtigstellung einiger unbelegter Behauptung eines neuen Users hier im Thread.  

06.08.16 18:03

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyveritas..lies dich ein. Verwertung nicht möglich.

Dazu bedarf es eines Insolvenzplans. Und der wird nicht mehr vom Gericht angenommen.

Siehe #1832. Bzw. §218 InsO.

 

06.08.16 18:05
1

17 Postings, 3018 Tage Dirk RenzLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 06.08.16 18:56
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Provokation

 

 

06.08.16 18:10

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyKeine Fortsetzung der AG möglich

http://www.ariva.de/forum/...he-umsaetze-8-215588?page=71#jumppos1780

Für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der Bundesgerichtshof
zum alten Konkursrecht bereits entschieden, dass eine Fortsetzung
der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens
nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist

...BGH.
 

06.08.16 18:21

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyDirk Renz

Hast du ein Problem mit Diskussionsforen ? Deine Postings und deine Art hier, lassen das vermuten. Bleib mal sachlich und bei den Fakten. Danke.  

06.08.16 19:09

24 Postings, 3235 Tage veritas78...

...lese hier auch schon ne weile mit es wunderte mich nur die akt. Adressänderung bei Google u die Produkte der alten(?) Röschseite sind beim Riemsershop auch identisch...
...kenn mich mit der Materie Googleeintäge nicht so aus aber vielleicht findet jemand heraus wann die Adresse geändert wurde... vielleicht ist es ja auch schnulle ; )
Ich habe Phantasie u für Gesetze haben wir tbhomy an unserer Seite...
Bleibt immer schön freunlich.  

06.08.16 21:16

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyWiki

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6sch_Medizintechnik

"Einen Teil der Verträge sowie den Namen Rösch Medizintechnik sicherte sich die Riemser Arzneimittel AG. Dadurch blieb die Hälfte der Arbeitsplätze erhalten..."
 

09.08.16 21:32

245 Postings, 3390 Tage Maren R.Delisting

Eine weitere Verwertung des Mantels ist m. E. unabhängig von der vorherigen Sicherung des Namens bzw. von Verträgen durch ein anderes Unternehmen! Und das dies nicht ausgeschlossen ist, wurde bereits ausgiebig erläutert.

Mal angenommen, die bisher interessierten Investoren nehmen irgendwann doch Abstand von einer Verwertung (wovon ich nicht ausgehe), was wären die rechtlichen Konsequenzen eines Delistings?  

09.08.16 21:43

17 Postings, 3018 Tage Dirk RenzAnhörung bzw.gesetzte Frist von Bafin

zur Einsicht der Forderung bzw. Stellungnahme ist ja nun abgelaufen. Also müsste ja in nächster Zeit sich etwas tun!
Weiß jemand, wie lange laut gesetzlichen Bestimmungen eine Aktie ausgesetzt werden kann?  

10.08.16 08:23

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyMaren R....Posting #1840

Du hast die Möglichkeit einer Verwertung NOCH IMMER NICHT nachgewiesen, denn deine angebliche Quelle wurde durch meine Quellen hinreichend WIDERLEGT.

Siehe hierzu mein Posting #1780 !

Falls du also hier in der Diskussion weiter deine Fantasien ausleben möchtest, dann bitte hier im öffentlichen Forum den Lesern nun endlich einen BELASTBAREN BELEG liefern.

Bitte auch einen Beleg für deine hier behaupteten Investoren posten, von denen ich nirgendwo ein Lebenszeichen sehe. Danke.

 

10.08.16 08:33

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyDirk Renz

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich. Die Handelsaussetzungen sind in der Börsenordnung der jeweiligen Börse geregelt.

Zum Beispiel für die Börse in Frankfurt:
http://www.boerse-frankfurt.de/inhalt/handeln-handelsaussetzung

Meist wird eine Handelsaussetzung beendet, sobald der Grund dafür nicht mehr besteht. Hier dürfte also eine Wideraufnahme des Handels vermutlich

a) nach Erledigung der Anforderungen der Bafin durch den Emittenten erfolgen oder

b) nach Nicht-Erledigung der Anforderungen der Bafin durch den Emittenten, also nach erfolglosem Ablauf der Fristen, überhaupt nicht mehr erfolgen.

Nur meine Meinung, auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen.  

10.08.16 09:08

245 Postings, 3390 Tage Maren R.Delisting

Widerlegt wurde nichts. Es wurde nur aufgezeigt, dass der Weg kein leichter ist. Es gibt nicht nur schwarz und weiß!

@tbhomy: Kannst Du als Experte denn etwas zu den rechtlichen Konsequenzen eines Delistings sagen?  

10.08.16 10:08

31878 Postings, 5330 Tage tbhomy#1844

"Es wurde nur aufgezeigt, dass der Weg kein leichter ist."

Stimmt doch gar nicht. Lies noch einmal meine Quellen genau:

aa) Für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der Bundesgerichtshof
zum alten Konkursrecht bereits entschieden, dass eine Fortsetzung
der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens
nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist

Fortsetzung...NUR in den GESETZLICHEN FÄLLEN zulässig.

https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html

Daraus:
(2) Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft
        1.§durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, das Verfahren aber auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben worden ist;

Das heißt:
Fortsetzung Fall 1, falls Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt

Fortsetzung Fall 2, falls Verfahren nach der Bestätigung eines Insolvenzplans...aufgehoben worden ist.

Und das war es auch bereits. ES gibt daher KEINE anderen Fälle, in denen eine Fortsetzung möglich wäre.

Falls jemand anderer Meinung ist, möge er das beweisen. Danke.
 

10.08.16 10:14

31878 Postings, 5330 Tage tbhomy#1844...Delisting

Bin kein Experte. Aber es kommt lt. Gesetz darauf an, wer den Widerruf der Börsennotierung betreibt und warum: https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

Vorschrift Verwaltungsverfahren ? Kein ordnungsgemäßer Börsenhandel ? Mangel in den Zulassungspflichten ? Antrag des Emittenten ?

 

10.08.16 10:19

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyHier...

...bei der Abw. Rösch AG ist derzeit die Erfüllung von Zulassungspflichten angemahnt worden:

BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an

http://www.bafin.de/SharedDocs/...17_40cwphg_abwicklgg_roesch_ag.html


 

10.08.16 13:05

1868 Postings, 4821 Tage ahnungslos73na Delisting

bedeutet doch erstmal nur, dass die Aktien nicht mehr an der Börsehandelbar sind.

Die Gesellschaft besteht ja dann trotzdem weiter, wo man seine Anteile halt bei Kaffee und Kuchen persönlich irgendwo privat handeln kann bzw. bei Gesellschaftertreffen wie bei einer GmbH oder KG, bis die Gesellschaft aufhört zu exisitieren durch Löschung aus dem Handelsregister. Und die Löschung war ja vor Ewigkeiten angekündigt, aber bis heute nicht umgesetzt worden, warum auch immer.  

10.08.16 13:33

31878 Postings, 5330 Tage tbhomyahnungslos73

"Erst einmal"

Richtig. Was täte aber mit einer AG passieren, die ihren Pflichten nach dem HGB und/oder Aktiengesetz nicht nachkommt ?

"warum auch immer."

Tja, warum denn nun ? Weil jemand Spaß daran hatte, einen Widerspruch ohne jegliche Begründung einzureichen ? Weil er auf Kaffee und Kuchen aus war ?

Nicht den Gegenstand des Löschungsantrages seitens des Gerichts vergessen...Vermögenslosigkeit.

http://177766.homepagemodules.de/...verfahrens-in-Sichtweite-WKN.html  

10.08.16 13:40
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17 Postings, 3018 Tage Dirk RenzIm Prinzip

abwarten und Tee trinken. Trotzdem sollte das von der Bafin relativ hohe angesetzte Bußgeld von 335T€ (bei einer derzeitigen Bewertung des Mantels von ca. 140T€) bei Nichtbeibringung der erforderlichen Unterlagen seinen Grund haben!

Hier scheint die letzte Messe noch nicht abgehalten zu sein!  

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