Lumberjack77
: #382 ich habe vertrauen in den rechtsstaat.
Saku sieh dir mal bitte die tatbestandsmerkmale der beiden in frage kommenden straftaten an und dann lass uns weiter diskutieren. Dann duerfte dir auffallen dass totschlag durchaus vertretbat ist.
"Aber die Staatsanwaltschaft erklärte, dass eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags nicht infrage käme, weil es keinen Tötungsvorsatz gegeben habe. Das hätten die gerichtsmedizinischen Untersuchungen und die übrigen Ermittlungen ergeben."
Also du hast schon Recht, ein vorsätzlicher Tritt mit einem beschuhtem Fuss gegen den Kopf rechtfertigt üblicherweise den Tatvorwurf der absichtlichen Tötung, also Totschlag oder Mord. Selbst wenn hier der Tritt gegen den Kopf nicht die Tötung herbeiführte sondern die Faustschläge , hätte jedenfalls noch wegen eines versuchten vorsätzlichen Tötungsdeliktes als schwerwiegenderes Delikt verurteilt werden müssen. Problematisch bleibt der Vorsatz. Und das ist das Merkwürdige an dem Fall. Da man niemanden ins Hirn schauen kann, wird aus dem äusseren Tatgeschen auf den Vorsatz geschlossen. Da es allgemein bekannt ist, das derartige Tritte zum Tode führen können, wäre ein Tötungsvorsatz grundsätzlich zu bejahen. Möglicherweise spielen hier irgendwelche aussergewöhnlichen Begleitumstände, die dies verneinen eine Rolle. Dann wäre es aber seitens der Berichterstattung wichtig gewesen diese zu benennen und darauf hinzuweisen.
Lumberjack77
: #384 - da geb ich dir recht. das problem ist
die subjektiven tatbestandsm. nachzuweisen. allerdings dürfte die mehrheit der täter vor gericht lügen um sich in ein besseres licht zu stellen.
aber ich denke aufgrund dieser schwere des verbrechens - mehrfach kopftreten obwohl der mann schon auf dem boden liegt - einfach von ner tötungsabsicht ausgehen. ist begründbar - deshalb mein einwand. warum kein totschlag.
sowas muss mit aller härte bestraft werden. vorallem wenn man die vorstrafen des täters in betracht zieht
Hirnblutungen führten laut Obduktion zum Tod. Es ist aber (laut der Mediziner) nicht möglich, festzustellen, ob Schläge, Tritte oder der Sturz auf den Boden die Ursache für diese Hirnblutungen & den daraus resultierenden Tod waren. Auch darum, so bitter es in manchen Fällen auch ist: In dubio pro reo gilt in einem Rechtsstaat für alle Angeklagten.
----------- Doppel-ID, Doppel-D, alles eine Baustelle!
Wenn jetzt z.b. einer ein paar millonen steuern hinterzieht wird er haerter bestraft wie einer der einen menschen totschlaegt - wenn es auch nur bedingter vorsatz war sowas erschliesst sich mir nicht. Sag jetzt einfachmal dass der straftaeter vom alex spaet. In zwei jahren wieder raus ist
Unser Rechtsstaat funktioniert recht gut, wenn auch nicht perfekt. Der Judikative spreche ich dabei die höchste Kompetenz und geringste Fehlerhaftigkeit von allen drei Gewalten zu.
sleepless13
: SAKU:Rechte verantworlich sind für 5 Tote
Das muss ich nicht nachprüfen weil ich nicht glaube das "Rechte" so etwas tun. Du musst nachweisen,Link?,dass Rechte so etwas getan haben.Sagt doch schon der Name "Rechte" kommt von Recht.Warum sagt man der hat mich gelinkt und nicht er hat mich gerecht?
Im thüringischen Crawinkel hat die Polizei eine Neonazi-Immobilie durchsucht, gefunden wurden Schusswaffen und Munition. Die Razzia ist Teil einer größeren Fahndung: Es geht um ein rechtsextremes Netzwerk, das in Österreich mit Anschlägen, Überfällen und Drogenhandel Schlagzeilen gemacht hat.
Nachdem seit den Zeiten August von Kotzebues (ermordet von einem Burschenschaftler) der Ortsname Crawinkel schon einen recht schlechten Klang hatte, haben österreichische Rotzbuam zuletzt noch eins draufgesetzt.
Vielleicht werden jetzt endlich dort und im weiteren thüringischen Umfeld, nicht zuletzt in Sömmerda (Rittergut Guthmannshausen), wo der Staat höchstselbst die Einnistung ermöglicht hat, endlich einmal andere Saiten aufgezogen.