betrifft, aber denke mal dass eine Option dem Anleger die Möglichkeit zur Wahl (Ausübung/Verfallen/Verkaufen) eröffnet, über diese Option (Wahlmöglichkeit) hat er eine Möglichkeit seine Aktien, gegen Vorleistung von hinterlegtem Kapital (Optionsgebühren), später günstiger zu erwerben. Er wird diese nur ausüben, wenn er einen finanziellen Vorteil daraus erzielen kann, dies kann durch einen vorher benannten „Strike“ (Ausübungspreis) oder einen auf den am Tag der Ausübung fixierten prozentualen Abschlag vom Schlusskurs, oder, oder, oder (viele Varianten möglich) festgelegt sein. Dadurch erhält er (Optionsspekulant) einen preislichen Vorteil, die Aktie hingegen wird als gleichgestelltes (voller Wert) Wertpapier der Marktkapitalisierung, welche nunmehr nicht im Verhältnis 1:1 ansteigen kann, hinzugefügt, dadurch wiederum entsteht eine Verwässerung, da ein neuer, geminderter Durchschnittspreis für die Gesamtaktienanzahl entsteht, es findet zwangsläufig und automatisch eine Verwässerung des Altbestandes, der vorher geringer in der Anzahl der Aktien, aber höher im Wert war, statt.
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