Es tut mir ja leid, dass Du mit Deiner Annahme, der Finanzminister müsse bei der Ausübung des Warrants den aktuellen Marktpreis pro Aktie zahlen, die er erhalten will, nicht Recht hast. Das wäre mir auch recht, ist aber nicht so.
Zunächst möchte ich Dir erklären, was ein Warrant ist. Das hilft enorm, die Sachlage zu verstehen. Anschließend gehe ich noch auf Deine Fehleinschätzungen ein, damit Du verstehst, wo der Hund begraben liegt. Wenn Dir das irgendwie unangenehm ist, gib mir kurz Bescheid, dann unterlasse ich das in Zukunft. Soll mir recht sein.
Kurz gesagt handelt es sich bei einem Warrant um eine Kaufoption, die dessen Halter berechtigt, in einem festgelegten Zeitraum eine bestimmte Anzahl an Aktien zu einem festgeschriebenen Preis, dem Ausübungspreis, zu erwerben. In aller Regel werden solche Warrants für einen festgelegten Betrag verkauft und sind nicht gratis, weil sie dem Halter die Chance bieten, Gewinne einzufahren, sollte der aktuelle Marktwert der Aktie höher sein als sein im Warrant festgeschriebener Ausübungspreis. Denn dann kann dieser seinen Warrant in Aktien umwandeln und diese dann zu einem höheren Preis auf dem Markt verkaufen. Sollte der Ausübungspreis ständig höher als der Marktpreis sein, muss der Halter den Warrant ja nicht einlösen und kann ihn dann einfach auslaufen lassen. Sein einziger Verlust in diesem Fall wäre der Kaufpreis des Warrants. Warrants werden auch als Vergütung von Kooperationen oder als Entschädigung für geleistete Hilfen kostenlos vergeben, insbesondere, wenn das ausgebende Unternehmen gerade nicht liquide ist. So auch in unserem Fall.
Du schreibst, dass „der aktuelle Kurs (nominal price)“ $78,15 wäre. Aber der aktuelle Kurs wird Market Value genannt. Der nominal price wiederum ist der Nennwert, der dem Ausübungspreis, dem exercise price, zu Grunde liegt. In unserem Fall sind das 0,00001 $ pro zu erhaltener Aktie. Wäre der nominal price gleich dem Marktpreis, wäre der Warrant sinnentfremdet und eine Ausübung wäre für den Halter nutzlos.
Das Eigenkapital érhöht sich somit nur um rund 46 000 $. Deine weiteren Berechnungen sind somit leider hinfällig. Streng genommen sind es sogar 4,7 Milliarden Aktien, die bei einer Ausübung des Warrants ans Finanzministerium übergehen. Denn „outstanding common shares“ umfasst auch die convertible 2004-01 Juniorvorzugsaktien, da diese vom Halter in Stammaktien umgewandelt werden können. Das geht jetzt aber zu weit und ist nicht so wichtig.
Im SEC-Dokument wird unter 2.2 eine Formel angebracht, in der A wie folgt definiert wird:
„A = the Market Price of one share of the Common Stock (at the date of such calculation)“
A ist also der aktuelle Marktwert einer Aktie. SK heute wären das: 2,73 $. Mit dem von Dir angebrachten Buchwert hat das überhaupt nichts zutun.
Ich kann Dir auch genau sagen, warum laut Deiner Rechnung 589 Aktien nicht ausgegeben werden. Wie Du selbst berechnet hast, entsprechen diese 589 Aktien bei den von Dir verwendeten Zahlen genau 46 000 $. Das kommt übrigens immer unter der Verwendung dieser Formel dabei heraus, egal, welchen Marktwert pro Aktie Du einsetzt, wenn man 4,6 Milliarden Aktien durch Ausübung des Warrants in die Formel einsetzt. Denn das entspricht dem Ausübungspreis des Warrants, der dann mit der Einbehaltung dementsprechend vieler Aktien beglichen wird, nämlich 0,0001 $ pro Aktie. Sprich: Der Finanzminister, der ja laut HERA kein Geld mehr für den Erwerb von Fannies Aktien in die Hand nehmen darf, kann den Warrant trotzdem ausüben, indem er die Ausübung des Warrants mit Aktien bezahlt, die gleich bei der Ausübung einfach einbehalten werden.
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