Mit etwas Willen...
Also, mit einer dreiviertel Mehrheit bei der HV hätte man das Bezugsrecht auch ausschließen können. Es waren ja nur ein paar Prozent des Streubesitzes anwesend, wodurch es für Rechter ein Leichtes gewesen wäre, damit durchzukommen. Dann hätte allerdings jener Tagesordnungspunkt über die Wandelanleihe auch schon mit dem entsprechenden Passus in die HV eingebracht werden müssen. Ich sehe jetzt keinen Grund dafür, wieso man nicht einen Versuch in diese Richtung wagen hätte sollen, wenn man es überhaupt vor gehabt hätte.
Ich gehe nun davon aus, dass man die Bezugsrechte ganz bewußt eingeräumt hat. Das heißt jetzt für mich, dass Rechter den Laden nicht im Rekordtempo übernehmen will oder kann. Er willl also vom Streubsitz Geld, will oder kann also das Risiko einer schnellen Bereitstellung von Kapital nicht alleine tragen.
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