dann schützt das recht wohl massenantwortmails mit nicht aktuellen auftragszuständen. dann schützt recht unrecht. nenen, mir kannst keine ansgst machen. jeder kann was schützen, aber wenn 100 leute in 2 foren stolz auftragsbestätigungsmails von pvxchange posten und bekommen haben und pvxchange das auch ahnen konnte bzw bewusst gewollt hat, dann hat das null bestand . du redest nur von unternehmensschutz, was ist mit anlegerschutz und konsumentenschutz ist das egal oder weniger wichtig ? wenn das unternehmen eine einzelperson öffentlich fertig machen will, weils was u verbergen hat, dann kanns künftigen erfolg und gute nachrede vergessen. freie meinungsäußerung, man darf firmen nennen, zb klagt mercedes auch nciht die autofanantiker zb von bmw die tagtaglich in foren schlechtes über die marke schreiben. mobben könnt ihr mich nicht und ein unternehmen auch nicht . für mich gibts bei angriff auch stellen wie anwalt, anlegerschutz, konsumentenschutz,eu-gericht ,schlichtunsgstellen. purzl lässt sich nicht mundtot machen ,genausowenig wie sich ein unternehmen madig machen lassen will ohne beweise. zustände, fakten liegen am tisch, beweise muss nun jemand anderes sammeln, mir steht nicht zu aktentaschen, mailkontos, aktiendepots zu öffnen. den offziellen stellen schon.
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