Wurde das Insolvenzverfahren nach dem Schlusstermin gem. §200 InsO aufgehoben oder nach §207 InsO eingestellt, scheidet ein Fortsetzungsbeschluss aus (BGH AG 2003, 424, 426).
IMMOGIRL
: Zu höheren Kurse wollen immer Leute raus,
glaube ich. In meiner Betrachtungsweise ist das ein Grundprinzip der Börse das Leute Aktien kaufen, weil sie vermuten, das es positive Sachverhalten nach dem Kauf geben könnte, die den Kurs steigen lassen um dann nach kurzfristiger, mittelfristiger oder langfristiger Haltezeit der Aktien wieder zu einem höheren Kurs zu verkaufen.