Insos laufend meisten länger, falls gerichtliche Verfahren über mehrere Instanzen anhängig sind. Fröhlich ist ein Konkuirs nach altem Recht (vor 1999), WKM eine Inso nach neuem Recht. Daher nicht vergleichbar.
Die WKM-Löschung ist 2012 scheinbar widerrufen worden, denn sonst gäbe es die AG nicht mehr. Ich vermute,dass ein Verwaltungsakt in 2012 eine Aufschiebung bedungen hat und später die Wiedereinsetzung des Verfahrens verfehlt wurde. Denn sonst wäre den AG-Pflichten seit 2012 zu folgen gewesen. Siehe HGB, Aktiengesetz, Wertpapierhandelsgesetz und Börsenordnung...
Eigentlich müssten solche AGs meiner Ansicht nach vom Handel ausgesetzt werden, siehe Abw. Rösch AG. Bei WKM sollte nun besser ein Gericht entscheiden...das hier ist Eiertanz.
Nur meine Meinung.
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