ein Dipl.-Ing. bekommt das Angebot von der ARGE eines 1Euro-Jobs 20 Wochenstunden. Er bewirbt sich in schriftlicher Form, natürlich nicht ganz so, wie zu einem Ingenieurposten, aber anständig. Nach 4 Wochen erhält er die Mitteilung, dass ihm 30%, das entspricht je 103 Euro für 3 Monate gekürzt wird. Die Begründung lautet, seine Bemühungen um den Job seiner nicht intensiv genug gewesen und ein anderer hat den Job bekommen. Nach meinen Recherchen hat man das mit zwei anderen Bewerbern genauso gemacht. Ein Widerspruch wurde nur mit einer Eingangsmeldung beantwortet und natürlich mit dem Hinweis auf nichtaufschiebbare Wirkung. Nach 6 Monaten machte der Dip,-Ing. eine Untätigkeitsklage bei seinem zuständigen Sozialgericht. Zwei Tage nach Eingang dort, erhielt er plötzlich eine Antwort von der ARGE mit der gleichen hahnebüchenen Begründung und sogar mit Zeugenbenennung, die diesem nicht bekannt waren. Das war nur ein Beispiel aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Sozialforum. Ich könnte mittlerweile Bücher über die unmenschliche Behandlung von Hartz IV-Betroffenen schreiben.
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