Auch Städte und Gemeinden sind aufgefordert, ihre Grundsteuer-Erklärung zum 31.10.2022 abzugeben. Die Kommunen sind mit der Abgabe ihrer Daten überfordert und bekommen eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres – was die Bundesregierung den normalen Steuerzahlern bislang verwehrt. m April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind. „Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt“, hieß es in der Urteilsbegründung. Aus diesem Urteil folgte die Notwendigkeit einer Grundsteuer-Reform. Dabei erhielten die Bundesländer die Möglichkeit, mittels Landesgesetz vom Bundesgesetz abzuweichen. Der Aberwitz: Bei kleinen Häuslebesitzern wird auch für den Obstgarten die Grundsteuer fällig, ebenso für Schrebergärten. in Berlin haben angeblich mehr als 50% ihre Erklärung noch nicht gemacht Da man angeblich dazu aufgefordert wird mit einem Formular ,und ich nichts erhalten habe , bin ich der Meinung, das Finanzamt soll das gefälligst an hand der Bodenwertetabelle selber berechnen. Einzugsermächtigung haben sie ja. Bei Strom und Gas machen sie das ja auch selber !
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