Kalli2003
: ich sach dann noch mal schnell Tschüsss...
wo hier gerade alles gelöscht wird, was nach nem Bild aussieht. Und da ich ja nun mal ein Bild von einem Kerl bin, gehts mir bestimmt auch gleich an den Kragen ...
(die Luft in Kiel muss gerade ziemlich dick sein...)
Grinch
: Dabei hat der immer den halben Tag frei...
und wie mir gestern abend ein betrunkener Studiendirektor im Ruhestand erklärte (wie bei Lehrern üblich musste ich ihn nichtmal danach fragen) verdient der beeeeeeeeeestiiiiiiiiiimmt total viel Geld!
----------- Hier wird gegessen was auf die Visage kommt!
Kalli2003
: weicht nicht vom Thema ab!! ICH HAB RECHT!!
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die von dem Kläger entworfene Briefmarke hat den urheberrechtlichen Schutz, den sie zunächst als bloßer Entwurf besaß (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz), durch die Aufnahme im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen gemäß § 5 Abs. 1 UrhG verloren.“ Entsprechend diesem Urteil sind deutsche Briefmarken als amtliche Werkegemeinfrei, also ohne urheberrechtlichen Schutz und können von jedermann beliebig genutzt werden, soweit dem nicht die einschlägigen Vorschriften des Strafrechts (§§ 148, 149 StGB) entgegenstehen (so auch von Ungern-Sternberg, GRUR 1977, 768).
das kann doch nicht wahr sein *kopfschüttel*
jetzt werden sogar Postings gelöscht, deren Legalität im Text beschrieben ist. Liest diese ly eigentlich auch mal oder drückt die nur Knöppe??
@ly; ich dachte, da bestand ein Deal zwischen Dir, mir und JP. Scheinst kein sonderlich gutes Gedächtnis zu haben?!
aber schon klar; hättest Du nur den Anhang gelöscht, hätte ja jeder lesen können, dass mein ReissdorfPapst nur meinem eigenen Urheberrecht unterliegt, da ich das Kunstwerk geschaffen habe.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die von dem Kläger entworfenen TITTENBILDER haben den urheberrechtlichen Schutz, den sie zunächst als bloßer Entwurf besaß (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz), durch die Aufnahme im Amtsblatt des Bundesministers für das Mops- und Brustmeldewesen gemäß § 55 Abs. 19 UrhG verloren.“ Entsprechend diesem Urteil sind deutsche und nicht deutsche Möpse als amtliche Werke gemeinfrei, also ohne urheberrechtlichen Schutz und können von jedermann beliebig genutzt werden, soweit dem nicht die einschlägigen Vorschriften des Tittenrechts (§§ 148, 149 StGB) entgegenstehen (so auch von Ungern-Sternberg, GRUR 0815, 4711).
----------- Mr. Gorbatschow tear down this (Fire)wall*/**! * außer bei Heino Liedern! ** und Roberto Blanko
"Das vom User Kalli entworfene Kunstwerk unterliegt der Klüngelpflicht nach Paragraph 32 Jochengesetz. Entsprechend diesem Urteil darf kein Kölschtrinker seine Bilder bei Ariva einstellen. Ausnahmen, zB dicke Spenden, liegen hier nicht vor."
Da steht es doch schwarz auf weiß. Der Richter hat sich klar und verständlich ausgedrückt. Ehrensache.
Disclaimer: Dieses Posting ist Phantasie. Es entspricht nicht den Tatsachen gerichtlicher und geschäftlicher Praxis. Der Autor ist dumm. Ausserdem wird niemand so blöd sein, Gesetze zu unterminieren.
Für mein neues Avatarbild habe ich hundertprozentig alle Urheberrechte (also nicht ohne meine Erlaubnis kopieren oder verunglimpfen, Freunde). Die Chilis habe ich selbst gezüchtet und auch selbst fotografiert.
----------- Wenn Du denkst, daß alle spinnen, dann solltest Du Dir ernsthafte Gedanken machen.
Kalli2003
: ich sach dann noch mal schnell Tschüsss...
ich hab den deutschen Sommer satt! Gleich werden die Koffer gepackt und noch ein paar Abschiedskölsch geschlabbert. Ab morgen habe ich richtigen, echten, HEISSEN SOMMER!
@JP; mach meine Briefmarken wieder sichtbar. Ich zähl auf Dich! @ks; lass die Finger von Stiefeln aus dem Internet! @ly; lass die Finger von meinen Postings! @FC; hau die roten Teufelchen weg! @polo/sibo/hormiga; schwatte Sterne nicht vergessen! @alltherest; sternt Heuler und mich! Aber GRÜN!!
@whoitmayconcern; benehmt Euch! Ich will keine Klagen hören!!