Bafin Lizenz etc., da ja (meines Wissens) keine kapitalmarktechtlichen Produkte vertrieben/Einlagen entgegen genommen werden, etc. Die Börsenkotierung gehört ja in eine andere Kategorie.
Aber der Identitätsmissbrauch gehört natürlich unterbunden. Vermutlich ein Thema für die Staatsanwaltschaft, welche aufgrund der finanzmarktrechtlichen Spezialgesetzgebung bei der Bafin liegt.
Anzumerken bleibt, dass ich es aber auch auf seiten der echten Aurelius nicht ganz glücklich finde, als "Gruppe" (Aurelius Group) aufzutreten, obwohl man keine Gruppe ist. Hier hat man sich aus meiner Sicht den bekannten Namen der börsenkotierten Gesellschaft genommen, um damit in anderen Bereichen tätig zu sein, von welchen die Aktionäre aber nichts ab. Die börsenkotierte Gesellschaft ist dagegen (natürlich) nicht vorgegangen und vielleicht bekommt man auch pro forma irgendwelche Lizenzgebühren.
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