im Gegensatz zu seinen europäischen Kollegen:
Österreichs Bundespräsident, direkt vom Volk gewählt, hat deutlich mehr Befugnisse als viele seiner europäischen Amtskollegen. So hat er nach Nationalratswahlen zumindest theoretisch freie Hand bei der Nominierung des Bundeskanzlers und darf einzelne Minister ablehnen, die er für ungeeignet hält. Er könnte außerdem die gesamte Regierung ohne weitere Begründung entlassen. Das gab es aber noch nie. Der Präsident ist auch Oberbefehlshaber des Heeres.
Nach Rücksprache mit dem Justizminister ist der österreichische Bundespräsident befugt, Strafgefangene zu begnadigen. Außerdem kann er unehelich geborene Kinder legalisieren. Dieses Gesetz stammt noch aus einer Zeit, als die Kinder von Unverheirateten rechtlich schlechtergestellt waren.
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