""Nicht durchsetzen konnten sich bislang Maßnahmen, mit denen die große Zahl von Klagen und Widersprüchen gegen Hartz IV verringert werden sollten. So wollte Rheinland-Pfalz eine Gebühr von 20 Euro für jede Hartz-IV-Klage einführen. Außerdem schlug das Land ein Schiedsverfahren mit Anwesenheitspflicht der Kläger vor. Bund, Länder und Bundesagentur lehnten diesen Vorschlag jedoch ab.."
Gleiche Quelle wie oben :
http://www.welt.de/politik/deutschland/...erfere-Hartz-IV-Regeln.htmlDas ist doch völlig unverständlich, warum diese sinnvollen Massnahmen des Landes Rheinland Pfalz Bund, Länder und die Bundesagentur nicht auch annehmen.
Also wer nicht mal bereit ist 20 Euro für eine Klage, die meist vielle 100de von Euro dem Staat kostet,, aufzubringen, der braucht auch nicht klagen!
Auch eine Vermittlung wo der Kläger da sein muss , ist sinnig. Wenn solche Sachen vorgeschlagen werden, dann ist es wohl so, dass einige Hatz4 Empfänger mal einfach widersprechen und KLagen, ohne, dass sie dahiinter stehen ,oder sich selber drum kümmern wollen.
Zwar muss jeder das recht haben, auch der, der kein Geld hat Rechsmittel ein zulegen, aber eine Schiedsverfahren mit Anwesenheitpflicht, kann man doch durchaus von jedem Kläger verlangen - wer da nicht komemn will, der sollte auch keine Ansprüche durchsetzen können.
kann ja wohl nicht sein, dass dies Leute, wieder auf kosten von uns allen, gegen uns alle klagen, und sogar der Rechtsanwalt noch von uns bezahlt wird und selber sitzen sie zuhausen und sind zu faul um selber zum Verfahren zu gehen!