Hi,
die Comdirect hat bei mir ebenfalls die KapErSt nach Aktiensplit abgezogen. Ich habe die Steuerabteilung dort angerufen und denen erklärt, dass kein Spin-Off vorliegt, weil im Prinzip Stamm- gegen Vorzugsaktien des selben Unternehmens getauscht wurden, also Eigenkapital gegen Eigenkapital. Es wurde also keine Dividende gegen Aktien eines ausgegliederten Unternehmensteil getauscht.
Das BFH hat ein Urteil gesprochen, in dem es den Spinn-Off als Sachzuwendung bestätigte (BFH · Urteil vom 20. Oktober 2010 · Az. I R 117/08). Dies ist aber dort ein völlig anderer Fall. Es lag ein echter Spin-Off vor.
Die Comdirect hat mich daraufhin nach etwas Bedenkzeit zurückgerufen und mir zugesagt, die KapErSt gegen ein unterschriebenen Antrag erstatten zu wollen. Höchstwahrscheinlich werden sie mein Wohnsitzfinanzamt informieren, was ich aber sehr gelassen sehe, weil mE der Fall wirklich ganz eindeutig ist.
Viele Grüße,
Umweg
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