bin betroffener DiBa Kunde, folgendes geht am Montag an die DiBa:
Sehr geehrter Herr *,
vielen Dank für Ihr Schreiben von *. Ihre Verwirrung zu der von Google Inc. durchgeführten Kapitalmaßnahme kann ich verstehen. In dem von Ihnen als Grundlage für die durchgeführte Besteuerung aufgeführten Schreiben von 22.12.2009 zu den Einzelfragen der Abgeltungssteuer Randziffer 113 äußert sich das Bundesministerium für Finanzen wie folgt: "Überträgt eine Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weitere Körperschaft [...] ist diese Übertragung als Sachausschüttung [...] zu beurteilen". In dem vorliegenden Fall wurde jedoch keinerlei Anteile an eine zweite Körperschaft übertragen, es wurde keine neue Rechtseinheit geschaffen, wie bei einem Spin-Off üblich. Es erfolgte lediglich eine Aktienaufteilung in Altaktien mit Stimmrecht und in Neuaktien ohne Stimmrecht. Aus diesem Grunde wurde auch eine zweite ISIN verwendet. Bei der Kapitalmaßnahme von Google Inc. handelt es sich also nicht wie von Ihnen dargelegt um ein Spin-Off sondern vielmehr um einen Aktiensplit. Diese Einschätzung beruht auf Basis der Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BStBl. 2010 I S. 94, BStBl. I S. 1305, BStBl. I S. 953 sowie BMF IV C 1 – S 2252/10/10013): "Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Aktien. Der Gesellschaftsanteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, sowie das Grundkapital der Gesellschaft sind vor und nach dem Aktiensplit gleich." Beides ist beim Google Aktiensplit gegeben. Ein Aktiensplit unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer. Falls Ihnen zu der durchgeführten Kapitalmaßnahme eine andere Meldung vorliegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Datenlieferanden auf und klären Sie diesen Sachverhalt. Von meiner Bank erwarte ich dass sie sich für meine Interessen einsetzt und solche Sachverhalte klärt, bevor sie in vorauseilendem Gehorsam Steuern an den Fiskus abführt. Ich freue mich wenn ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. mit freundlichen Grüßen
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