So coole Antworten bekommt man von der Targo. Frei nach dem Motto, es gibt ein rechtsgültiges Urteil, aber wir Bänker sche....en drauf. Gut, bei uns ist der Drops noch nicht gelutscht, aber wenn es so weit ist, kann sich die Targo warm anziehen. Hatte schon mal so etwas ähnliches mit der Spaßkasse. Ist den auch nicht bekommen.
VG
„Hallo Frau .....,
die ISIN SE0005505898 befindet sich nach wie vor im Bestand der Kundin, auch wenn die Gesellschaft ihre Insolvenz angemeldet hat. Und Sie haben vollkommen Recht, in der Regel wird ein steuerbarer Verlust nur durch eine Veräußerung (veräußerungsähnlichem Vorgang) realisiert.
Es fand noch nicht einmal eine wertlose Ausbuchung der Aktien durch die Lagerstelle statt. Wenn eine solche durchgeführt wird, hat die Kundin ggf. im Rahmen ihrer persönlichen Veranlagung die Möglichkeit, einen Verlust geltend zu machen. Wir würden auch bei wertloser Ausbuchung durch die Lagerstelle den Verlust nicht in die Verlustverrechnungstöpfen bei uns im Hause stellen.
Auch wenn das BFH ein entsprechendes Urteil gefällt hat, führt dies nicht zwangsläufig zu einer Änderung bei den Banken. Eine Änderung der Behandlung von Verlusten dieser Art wird bei Banken erst erfolgen, wenn dies durch ein BMF Schreiben vorgeschrieben wird.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie einfach an oder antworten Sie auf diese E-Mail.
|