... war ein Karnevalslied, das vor der Währungsreform 1949 erstmals gesungen wurde.
Man fühlt sich unweigelrich daran erinnert, wenn man den Halbjahresbericht zur Woowa Übernahme liest - und das ist eben nur ein Teil des Abschlusses. Ich zitiere verschiedene Stellen von Seite 22 des im übrigen ungeprüften Halbjahresberichts zur Woowa-Übernahme:
Nettovermogen 822,4 Mio €. Gegenleistung 5.669,6 Mio €.
Abzüglich ein paar Anteile ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 4.831,9 Mio €. Wofür? Ich zietiere wieder: " (für) im Wesentlichen aus nicht separierbaren Bestandteilen wie positiven Geschäftsaussichten und Mitarbeiter-Know-how ...".
Und weiter: "Seit ihrer erstmaligen Einbeziehung haben die erworbenen Unternehmen € 411,4 Mio. zu den Umsatzerlösen der Gruppe und einen Nettoverlust von € 23,6 Mio. beigetra- gen. Wäre der Erwerb zum 1. Januar 2021 konsolidiert worden, hätten die Unternehmen € 627,5 Mio. zu den Umsatzerlösen der Gruppe und einen Nettoverlust von € 36,0 Mio. zum Nettoergebnis der Gruppe beigetragen."
Auf gut Deutsch: Man hat 4,8 Mrd € für ein Unternehmen ausgegeben, dass im letzten Halbjahr gut 35 Mio € Verlust erwirtschaftet hat. Da ist kaum eine Änderung erkennbar, der Verlust entwickelt sich Prpoportional zur Zeitachse.
Und jetzt kommts wirklich dick! "Die Aufteilung des Kaufpreises für den Erwerb von Woowa Brothers ist vorläufig. Die endgültige Aufteilung des Kaufpreises wird nach Abschluss einer gründlichen Analyse der kommerziellen Daten und der Annahmen der Finanzplanung festgelegt, um den beizulegenden Zeitwert aller erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zu bestimmen. Da bestimmte Informationen noch nicht vorlagen bzw. die Gespräche noch andauern, wird derzeit von vereinfachten Bewertungsparametern für bestimmte Vermögenswerte ausgegangen. Insbesondere die vorläufige Bewertung der Kundenbeziehungen aufgrund begrenzter Informationen zu Akquisitionskosten für neue Kunden/Restaurants, Kundenkohorten und Abwanderungsdaten für bestimmte Geschäftsbereiche konnten noch nicht abschließend bestimmt werden.
Jede Erhöhung oder Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten im Vergleich zu den hier dargestellten Informationen könnte auch den Anteil des Kaufpreises ändern, der dem Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wird, und könnte das Betriebsergebnis des Unternehmens nach der Übernahme aufgrund von Unterschieden bei der Kaufpreiszuweisung, Abschreibung und Amortisation im Zusammenhang mit einigen dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beeinflussen. Die endgültige Aufteilung des Kaufpreises wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Wurde uns nicht im Frühjahr erzählt, dass eine Abschreibung des Firmenwerts für die Woowa-Übernahme nicht notwendig ist???
Jetzt, nach 3 Monaten, stellt man sich hin und behauptet, wegen Corona konnte man nicht im Detail prüfen.
Da wird noch so Einiges zum Vorschein kommen, wenn man einmal genauer hinschaut ...
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