sofern der arbeitgeber mitspielt, eine betriebliche altersvorsorge auf ihren verdienst von max. 450,- € aufstocken. das entgelt für die mehrarbeit wird dann nicht direkt ausbezahlt, sondern eben in einer pensionskasse/direktversicherung angelegt bis max. 4% der beitragsbemessungsgrenze der grv (derzeit 238,- € pro monat)
der nachteil der krankenversicherungspflicht der auszahlung ist dabei nicht so tragisch, denn wenn ich brutto die 688,- € verdiente, würde ich sozialversicherungspflichtig, hätte weniger kohle in der tasche und meine rentenanwartschaft aus der grv würde wesentlich geringer ausfallen
der vorteil: anders wie bei den riesterprodukten kann ich mir das gesamtkapital in einer summe auszahlen lassen und frei darüber verfügen
das bonbon für den arbeitgeber: die 238,- € sind als geschäftsausgabe 100% absetzbar... besonders nett für selbstständige, die ihre ehepartner geringfügig beschäftigen
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