Bei mir hat die DKB den Antrag zurückgeschickt, weil ich in das Feld "Anzahl Anhänge" "0" eingetragen hatte. Beim vereinfachten Verfahren darf dort aber nichts eingetragen werden, deshalb würden die französischen Behörden das nicht akzeptieren. Außerdem mußte der Stempel des Wohnsitzfinanzamtes in blauer Farbe sein. Daher ging der Antrag bei mir nicht rechtzeitig ein - und ich nehme an, die Rückerstattung lohnt sich erst bei mehreren hundert Euro an rückforderbarer Quellensteuer (das sind die 12,2%)? Ich glaube, die Clearstream-Gebühren sind so hoch, falls die DKB das überhaupt anbietet.
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