Erster Bundeswehrsoldat verweigert Tornado-Einsatz
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ich sehe es auch so - soldaten sind befehlsempfänger und wenn die einen befehl bekommen, dann ist dieser auch auszuführen oder eben mit konsequenzen zu rechnen.
es ist immer eine schwierige frage, ab wann der gehorsam zu verweigern ist. klar ist doch aber - das milität funktioniert nur durch befehl und gehorsam.
die karriere dieses soldaten ist zu beenden. man stelle sich vor, was im unwahrscheinlichen fall der verteidigung passieren würde "nö - ich werde das land aus gewissensgründen nicht verteidigen" - oder wie?
an solchen beispielen zeigt sich einfach wie überflüssig und handlungsunfähig die bundeswehr ist, wenn in den MEDIEN darüber berichtet wird.
der typ hat seine entscheidung getroffen - diese ist verständlich aber unakzeptabel, ergo ... raus aus der truppe.... dann muss er sich halt etwas anderes suchen.
was wäre das für ein signal, wenn nun nichts passieren würde - dann kann man den laden ganz zu machen ...
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1.auch nur so zum gemeinsamen definieren:
Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren.
2. Die Fälle hat es schon öfters gegeben, nur wurden sie nicht so mediatisiert.
3. Tatsächlich ist die Möglichkeit "derart" auszusteigen ein Resultat....der D Demokratie und des Rechtsbewustseins kommend aus "unserer" Geschichte...in der "nur Befehl und Gehorsam" bzw ein Schnellgericht ohne Gewissen möglich war.
4. Das alles führt hier.....beim Aktienforum..viel zu weit. Allerdings werden die Soldaten von -- EUCH -- dahingeschickt ;-)
Ihr habt die Jungens/Frauen da oben gewählt, ihr wollt Eure Öllieferungen und ruhigen Minuten im Internet am Hindukusch verteidigt sehen.
Wären "die Deutschen" so dagegen hättet "ihr" anders gewählt, bzw die Armee abgeschafft.
5.Was dann die Entscheidung von diesem Mann dahinbringt ??? Ob ich das für gut halte? Keine Ahnung kenn ihn nicht, weiss nicht ob alle seine Atien im Keller sind und er in Kabul keine schnelle Internet verbindung hat...es ist alles viel zu lau,
die meisten Infos nur geblubber, vielleicht wollte er sowieso weg??????
Nachdem die bosnischen Serben im damaligen Konflikt die UN-Schutzzonen Srebrenica und Zepa einnahmen und Sarajewo mit Artillerie beschossen wurde, begann die NATO mit der "Operation Deliberate Force" aktiv in das dortige Geschehen einzugreifen. Im Zusammenhang mit dieser Frieden schaffenden Eingreifmaßnahme gegen Stellungen der bosnischen Serben kamen auch die Aufklärer für die Lagebeurteilung ab dem 1. September 1995 zum Einsatz. Dabei handelte es sich zum ersten Mal um eine aktive Beteiligung des Aufklärungsgeschwader 51 "Immelmann" in einem Konflikt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der in der Folgezeit bis zum Ende der Lufteinsätze am 14. September 1995 andauerte.....Die "Jageler" Soldaten und zivilen Mitarbeiter waren in Italien mit den Recce-Tornados fast sechs Jahre ununterbrochen im Einsatz. Es wurden von dort im Rahmen der NATO für UNPROFOR (1995), IFOR (1995/ 1996), SFOR1996/ 1999), Allied Force (1999) und KFOR (1999/2001) für Frieden schaffende und Frieden erhaltende Maßnahmen Einsätze geflogen. Im August 2001 konnten die "Immelmänner" aus Piacenza zurückkehren.
http://http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe
In Bosnien wurde auch die UNO systematisch als hilflos vorgeführt, geradezu lächerlich gemacht, sie sah sich zur Position des bewaffneten Beobachters verdammt, indem ihr die Großmächte nie ein klares Mandat erteilten. Die große Demontage der Weltorganisation setzte hier ein. Die europäischen Staaten und die USA verfolgten ihre Sonderinteressen, die mehr mit Dominanz und Profilierung untereinander zu tun hatten als mit der Lage in einem vom Krieg gestraften Land. Auf der Bühne des zerbrechenden Jugoslawiens wird ein fremdes Stück gespielt, nannte den Vorgang Horst Grabert, früher Botschafter in Belgrad.
In jener Zeit ließ sich die Öffentlichkeit darauf dressieren, Bomben als besseres Mittel für Konfliktlösungen anzusehen als Verhandlungen. Nach drei Jahren Bosnien-Krieg wurde die NATO geradezu angefleht, endlich ihre Flugzeuge loszuschicken. Das taten dann erst einmal die Amerikaner allein, im Sommer 1995, als der Krieg schon verebbte, ein Waffenstillstand dem anderen folgte und die Situation längst reif für ein Friedensabkommen war. Die USA setzten damit jene Legende in die Welt: nur sie hätten die Energie, Autorität, Klarheit - und Technik für einen harten chirurgischen Schlag besessen.
Als Außenministerin Madeleine Albright ab 1998 immer offener drängte, wegen des Kosovo in die militärische Offensive gegen »Rest-Jugoslawien« zu gehen, wollten diesmal die anderen Staaten nicht ausgeschlossen bleiben. Für den großen Auftritt der NATO gab es bald keine Vorbehalte mehr, ihre Mitglieder beteiligten sich am drei Monate währenden Bombardement des Kosovo, Belgrads, der Brücken von Novi Sad, der Fabriken, Straßen und Kasernen in Serbien, teilweise in Montenegro. An den straflosen Bruch des Völkerrechts wurde die Weltöffentlichkeit schon hier gewöhnt.
was haben sie da getan?die Fotos für die Bombardierungen geliefert!
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/UNO/achenbach.html
oder dies:.....Als sich am 20. August 1995 auf dem selben Marktplatz in Sarajewo ein zweiter Anschlag ereignete, dem 37 Menschen zum Opfer fielen, wurde ungeachtet anderer Erkenntnisse den Serben wiederum die Schuld zugeschoben. Und die NATO begann ein zeitlich unbefristetes Dauerbombardement gegen die serbische Bürgerkriegspartei. Der Kriegspakt hatte den Angriff lange zuvor geplant. Die Toten von Sarajewo lieferten lediglich den Politikern und Militärs den Vorwand und den Propagandisten die grauenhaften Bilder der Opfer der Gewalt, die ihrerseits nach Gewalt schrien. Den Serben wurde ein Kainsmal eingebrannt, »Markale« wurde zum Symbol ihrer Grausamkeit.
In jüngster Zeit ist die Diskussion um die Schuldigen an dem Massaker jedoch wieder aufgeflammt. Die kroatische, in Zagreb erscheinende Wochenschrift Globus berichtete, daß nicht die Serben die Bluttat begangen haben, sondern daß der Kommandeur des Kroatischen Verteidigungsrates HVO (Hrvatsko vijece obrane) im Raum Sarajewo, Ivica Rajic, verdächtigt wird, dafür verantwortlich zu sein. Globus berief sich dabei auf ein zehnseitiges Geheimdossier des kroatischen militärischen Abwehrdienstes......
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Bosnien/hartmann.html
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Schade dass das seinen Vorgesetzten nicht bewusst, die sollten mal Ariva lesen, was?
Ein Soldat schwört auf das Grundgesetz. Nicht auf die Regierung, nicht auf den Bundestag, nicht auf seinen Vorgesetzten. Er hat dem GG zu folgen, nicht irgendwelchen Beschlüssen irgendwelcher gerade mal so vor sich hinregierenden.
Wenn ein Soldat das Gefühl hat, dass sein Auftrag gegen das Grundgesetz verstösst, hat er die PFLICHT, alles ihm mögliche zu tun die Befehlsausführung zu verweigern. Sollte das BGH entscheiden, dass der Einsatz Grundgesetzkonform ist, sieht die Sache anders aus. Bisher würde ich mich seiner Sicht anschliessen, dass es sich hier um einen Auftrag handelt, der rechtlich nicht legitimiert ist.
Bundeswehraustritt von abtrünnigem Offizier gefordert
16. Mrz 15:08
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Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Rainer Arnold, hat für Kriegsdienstverweigerer in der Bundeswehr Konsequenzen gefordert. Zwar sei das Recht, den Dienst mit der Waffe zu verweigern, ein «hohes Gut», von dem jeder Gebrauch machen könne, sagte Arnold im Gespräch mit Netzeitung.de Doch wenn ein Offizier dieses Recht in Anspruch nehme, «muss er den Dienst mit der Waffe quittieren und aus der Bundeswehr ausscheiden», sagte er mit Blick auf Oberstleutnant Jürgen Rose, der als erster Bundeswehr-Soldat den Tornado-Einsatz in Afghanistan verweigert hat: «Ein bisschen Soldat sein, das geht nicht.»
Kein «Ahnung von internationalem Recht»
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SPD-Verteidigungspolitiker Arnold wies Roses Völkerrechts-Argument als «abwegig» und «völlig inakzeptabel» zurück. Von einem Offizier erwarte er, dass er «Ahnung von internationalem Recht» habe. Der Einsatz der internationalen Schutztruppe Isaf in Afghanistan sei eine von den Vereinten Nationen legitimierte Mission, erläuterte Arnold.
Jung hat Niemanden getäuscht
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Der SPD-Verteidigungspolitiker ließ auch den Vorwurf nicht gelten, Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) habe beim geplanten Tornado-Einsatz die Öffentlichkeit getäuscht. Die Tornados erledigten zwei Aufgaben: sie machten Ziele aus, die bekämpft werden sollen. «Sie machen aber auch präventive Arbeit, um Anschläge zu verhindern», sagte Arnold. So seien die Aufklärer auch in der Lage zu erkennen, ob an Straßen Sprengfallen deponiert werden würden. «Ich habe nicht den Eindruck, dass Herr Jung etwas anderes geschildert hat.»
Offiziere äußern Vorbehalte
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In einem Offenen Brief des Vereins «Darmstädter Signal» - ein Zusammenschlusses kritischer Bundeswehrsoldaten - hatten Offiziere argumentiert, es handele sich bei dem Tornado-Einsatz nicht nur um Aufklärung. «Die Aufklärungsergebnisse sollen sofort ausgewertet werden und den Kampf der Bodentruppen und der Jagdbomber direkt unterstützen», heißt es in dem Netzeitung.de vorliegenden Brief. Das Schreiben war vor der Abstimmung über den Einsatz am vergangenen Freitag den Bundestagsabgeordneten übermittelt worden.
Die im «Signal» zusammengeschlossenen über 100 aktiven und ehemaligen Offiziere und Unteroffiziere zollten am Freitag dem abtrünnigen Oberstleutnant Rose ihren Respekt und sicherten ihm ihre Unterstützung zu. «Allen Kameraden, die ebenfalls rechtliche Zweifel oder politische Kritik an Auslandseinsätzen der Bundeswehr haben, legen wir nahe, sich an uns zu wenden», sagte Oberstleutnant a.D. Helmuth Prieß, der im Vorstand des Vereins sitzt.
http://www.netzeitung.de/deutschland/585550.html
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http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1517
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Erstens käme eine Beteiligung an internationalen Militäreinsätzen nur dann in Frage, wenn sie völkerrechtlich eindeutig zulässig wäre. Nur so wäre sichergestellt, dass durch solche Einsätze das Recht gewahrt und nicht neues Unrecht geschaffen würde....
Zweitens würde Deutschland sich nur im gemeinsamen Verbund mit anderen Partnern an Militäroperationen beteiligen, primär im Rahmen bestehender internationaler Institutionen wie z. B. UNO, OSZE, NATO oder WEU.
Drittens müssten folgende Fragen befriedigend beantwortet sein: Gibt es ein klares Mandat? Ist die militärische Aktion in sinnvoller Weise in ein umfassendes politisches Lösungskonzept eingebettet? Sind die verfügbaren Mittel hinreichend, um einer solchen Mission zum Erfolg zu verhelfen? Ist die Verhältnismäßigkeit zwischen dem erstrebten Ziel und den möglicherweise in Kauf zu nehmenden Zerstörungen gewahrt? Gibt es eindeutige Erfolgskriterien und damit eine absehbare zeitliche Begrenzung? Bestehen Überlegungen für den Fall, dass der angestrebte Erfolg sich wider Erwarten doch nicht erreichen lässt?
Viertens müssten je mehr es in Richtung Kampfeinsätze ginge, desto zwingender die Gründe sein, die eine deutsche Beteiligung erforderten. Je höher das Risiko für die Soldaten, um so höher müssten die Werte sein, die es zu verteidigen gälte. Das geforderte Risiko, unter Umständen auch für das eigene Leben, müsste für die eingesetzten Soldaten, aber auch für die Bevölkerung zu Hause, als sinnvoll und zumutbar empfunden werden.
Fünftens bedürfte die Teilnahme deutscher Streitkräfte an internationalen Militäreinsätzen gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes der parlamentarischen Zustimmung. Angesichts der politischen Tragweite solcher Einsätze und der möglichen Gefährdung der Soldaten wäre ein parteiübergreifender Konsens anzustreben. Der »Dienst am Frieden« sollte einigend wirken und nicht Anlass zu neuen Kontroversen geben.
Sechstens dürfte eine deutsche Beteiligung nicht konfliktverschärfend wirken. Dies könnte vor allem der Fall sein, wenn in den Einsatzregionen aus der Zeit der deutschen Besetzung während des Zweiten Weltkrieges noch besondere Animositäten lebendig seien.
Absurde Logik
Legt man diesen Kriterienkatalog an den im November 2001 angeordneten Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan an, so drängen sich eine Reihe von Zweifeln auf. So schien prima facie eine klare völkerrechtliche Grundlage für den Krieg gegen Afghanistan zu existieren, hatte doch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach den Terroranschlägen von New York und Washington in mehreren Resolutionen das Recht auf Selbstverteidigung nach Art. 51 der UN-Charta bekräftigt und die NATO den Bündnisfall nach Art. 5 des NATO-Vertrages konstatiert.Eine genauere Analyse der einschlägigen Resolutionen Nr. 1368 vom 12. September 2001 sowie Nr. 1373 vom 28. September 2001 ergibt indessen, dass aus diesen mitnichten ein Freibrief zum uneingeschränkten Bombenkrieg gegen Afghanistan resultiert. Ganz im Gegenteil: Statt die Staaten zu einem solchen Krieg zu ermächtigen, fordert der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Staaten ganz konkret auf, zusammenzuarbeiten, um die Täter, Organisationen und Förderer der Terroranschläge von New York und Washington der Strafjustiz zuzuführen. Nicht völkerrechtliche Sanktionen gegen Staaten, sondern das internationale Strafrecht bezogen auf individuelle Personen erachtet demnach der Sicherheitsrat in der Resolution Nr. 1368 als adäquates Instrumentarium der Terrorismusbekämpfung.2 Besonders stellt der Sicherheitsrat darüber hinaus in seinen Resolutionen darauf ab, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Übereinstimmung mit den Regelungen der UN-Charta und ausschließlich unter Anwendung rechtmäßiger Mittel zu geschehen habe.
Noch größere Irritationen muss in diesem Kontext auslösen, wenn gerade die USA, die so betont das Wort Gerechtigkeit im Munde führen – man erinnere sich, dass die ursprüngliche Bezeichnung für den Anti-Terrorkrieg »Infinite Justice« lauten sollte – mit aller Macht die Etablierung des 1998 in Rom beschlossenen Internationalen Strafgerichtshofes der Vereinten Nationen hintertreiben.5 Letztlich muss es geradezu bizarr wirken, wenn eine Nation, die sich strikt weigert, gegebenenfalls die Aburteilung eines eigenen Staatsbürgers im Falle des Völkermordes, schwerster Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor einem zukünftigen Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen zuzulassen, zugleich das Recht beansprucht, die Auslieferung eines von ihr Beschuldigten herbeizubomben, noch dazu ohne der Weltöffentlichkeit bisher stichhaltige, gerichtsfeste Beweise vorgelegt zu haben.Auf den Punkt gebracht ergibt sich aus der völkerrechtlichen Analyse des Problemkomplexes Internationaler Terrorismus, dass, solange keinem einzelnen Staat oder einer Staatengruppe eine Handlung zugerechnet werden kann, die einem bewaffneten Angriff im Sinne des Art. 51 der UN-Charta gleichzustellen ist, eine gesicherte völkerrechtliche Legitimation für militärische Maßnahmen nicht existiert – und zwar weder für die USA noch für die NATO......http://www.linksnet.de/artikel.php?id=529
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Seit Mai 2005 befindet sich das KSK zum zweiten Mal im Rahmen der von den USA befehligten Operation Enduring Freedom im Afghanistan-Einsatz. Insgesamt 106 Mann wurden für die Mission "OEF-II-AFG" auf den Kriegsschauplatz befohlen. Und unter denen herrscht die Gewissheit, "dass es diesmal Verluste geben wird, tote deutsche Soldaten". Aber nicht allein dieser Umstand gibt Anlass zur Empörung. Dass Regierungen - auch demokratisch gewählte - Soldaten zu politischen Zwecken verheizen, ist an sich nichts Ungewöhnliches, man denke an nur an die gefallenen Amerikaner und Briten im Irak. Den eigentlichen Skandal stellt der Auftrag dar, unter dem die Spezialkrieger aus Calw angeblich operieren. Wortwörtlich geben sie zu Protokoll, "läuft der Einsatz in Afghanistan aufs Ausschalten von Hochwertzielen im Drogengeschäft hinaus. Einige Offiziere haben uns nach Stabsbriefings klipp und klar gesagt, dass es um drug enforcement (Drogenbekämpfung) geht. Wir sollen Drahtzieher ausschalten, eliminieren". Nie, so die Kommandosoldaten, hätten sich die KSK-Scharfschützen so intensiv auf "Assassination" vorbereitet: Verdeckt ran an die Zielperson, ein Schuss, das war´s.
Dafür, dass diese Enthüllungen zutreffen, spricht einiges - nicht zuletzt die Antwort des verteidigungspolitischen Sprechers der SPD, Rainer Arnold, am 14. Juli auf die Frage, ob KSK-Soldaten auch gegen Drogenbosse im Einsatz seien: "Da gibt es Überschneidungen. Ein Terrorist kann sein Terrorgeschäft über Drogen finanzieren." Ein Dementi klingt anders. Im Klartext folgt daraus, dass die derzeit stattfindenden Operationen des KSK in Afghanistan eindeutig die Begrenzungen des vom Bundestag erteilten Mandats zur Unterstützung der Operation Enduring Freedom sprengen.Darüber hinaus verstößt der von den Insidern des KSK kolportierte und von SPD-Verteidigungssprecher Arnold bestätigte Auftrag eklatant gegen jegliches Völkerrecht und erst recht gegen das Grundgesetz. Die Vorstellung, dass aus Deutschland entsandte Todesschwadronen der Bundeswehr in fremden Staaten aufgrund eins bloßen Tatverdachts Mordaufträge ausführen könnten, erscheint als schlichtweg ungeheuerlich.
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Afghanistan/ksk4.html
na da kann man sich doch ausrechnen ,was mit so einem unbequemem Oberleutnant passieren wird!der hatte doch eh nur Alibifunktion !
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Lügen für den Krieg
Von Rüdiger GöbelAlliierte der Bundeswehr – US-Soldaten in der südafghanischen Provinz Kandahar Foto: AP
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Die Bundeswehr und Minister Jung stuften das Verfahren am Freitag als »eilbedürftig« ein. Sie kündigten eine rasche Entscheidung an. Rose selbst wurde von seinem Vorgesetzten zur »Wahrung der gewissenschonenden Handlungsalternative« erst einmal in eine andere Abteilung versetzt. Bis dato war der Berufssoldat für die logistische Unterstützung von Auslandseinsätzen zuständig.
Das Verteidigungsministerium verwahrte sich am Freitag gegen die Vorwürfe der Falschinformation. Und CSU-Wehrexperte Hans Raidel wies die Einsatzverweigerung »mit Schärfe« zurück. Rose setze den Bundestag als Souverän herab, der in der vergangenen Woche mit breiter Mehrheit den Einsatz der »Tornado«-Jets beschlossen hatte. Zudem, so Raidel weiter, ignoriere er »die Pflicht zur Kameradschaft, die jedem Soldaten – zumal im höheren Dienstgrad – auferlegt ist, in eklatanter Weise«.
Inge Höger, Mitglied für die Linksfraktion im Verteidigungsausschuß des Bundestages, nannte die Kritik an Jung und Roses Nein zum Krieg dagegen berechtigt. Die Abgeordnete begrüßte den »Mut zur Ehrlichkeit« und die gegenüber der Bundesregierung größere Bereitschaft, »die richtigen Konsequenzen aus dem militärischen Desaster in Afghanistan zu ziehen«. Ihre Fraktion werde Verfassungsklage erheben, um den deutschen Einsatz in Südafghanistan doch noch zu verhindern.
Oberstleutnant Rose und das »Darmstädter Signal« nennen die Ausweitung des Afghanistan-Krieges verfassungsrechtlich, völkerrechtlich und strafrechtlich bedenklich. Die militärische Aufklärung sei »ein wichtiger Teil« des militärischen Kampfes. »Die Aufklärungsergebnisse sollen sofort ausgewertet werden und den Kampf der Bodentruppen und der Jagdbomber direkt unterstützen«, heißt es in einer Stellungnahme an den Bundestag. »Diese neue Qualität des deutschen Engagements bindet und zieht uns immer tiefer in das Kampfgeschehen; Forderungen nach dem Einsatz deutscher Bodentruppen – aus Solidarität – im Süden und Osten werden folgen.«
Die Erfolglosigkeit der militärlastigen Afghanistan-Strategie sei erkennbar, heißt es beim »Darmstädter Signal« weiter. »Die Sicherheitslage verschlechtert sich seit Monaten im ganzen Land. Deutsche Soldaten verlassen nur noch in gepanzerten Fahrzeugen ihre Camps!« Statt den Afghanistan-Krieg zu eskalieren, solle Deutschland mit den anderen NATO-Ländern die Planung des Truppenabzugs beginnen.
Das ARD-Magazin »Panorama« zeigte am Donnerstag abend unschöne Bilder von der Hindukusch-Front. So war etwa zu sehen, wie US-Soldaten getötete Taliban-Kämpfer verbrennen, um damit andere Besatzungsgegner einzuschüchtern. Allein, der Widerstand wächst weiter, wie der Mohn blüht. Bundeswehroberst a.D. Reinhard Erös warnt vor einer drohenden »Irakisierung« Afghanistans.
Kriegsgegner in aller Welt erinnern in diesen Tagen an den vierten Jahrestag des Angriffs auf den Irak und fordern den Abzug der Besatzungstruppen. In Washington ist unter dem Motto »Die Welt kann nicht länger warten. Stürzt das Bush-Regime« eine Großdemonstration zum Pentagon geplant. Unterdessen scheiterten die Demokraten im US-Senat mit einem Gesetz, das den Abzug der amerikanischen Soldaten aus dem Irak bis März 2008 vorsieht. US-Präsident George W. Bush hatte vom Kongreß erst kürzlich zusätzliche 120 Milliarden US-Dollar für die Kriege im Irak und in Afghanistan gefordert.
Proteste zum vierten Jahrestag des Irak-Kriegsbeginns +++ Berlin, 17. März, 14 Uhr: Kundgebung vor der US-Botschaft, Unter den Linden/Neustädtische Kirchstraße +++ Bonn, 11 Uhr: Kundgebung auf dem Münsterplatz +++ Frankfurt am Main, 17. März, 11 Uhr: Mahnwache an der Hauptwache (Katharinenkirche) +++ Heidelberg, 17. März, 13 Uhr: Kundgebung auf dem Bismarckplatz. 16 Uhr: Kundgebung vor dem US-Hauptquartier +++ Weinheim, 17. März, 16 Uhr: Gedenkveranstaltung am Mahnmal für die Opfer von Gewalt, Krieg und Verfolgung +++ München, 20. März, 15 Uhr: Kundgebung am Marienplatz +++ Washington, 17. März, 12.30 Uhr: Marsch auf das Pentagon +++ Los Angeles, 17. März, 10 Uhr: Marsch nach Hollywood +++ San Francisco, 18. März, 12 Uhr: Kundgebung auf der Justin Herman Plaza +++ London, 20. März: Volksversammlung gegen den Krieg der »Stop the War Coalition« in der Central Hall Westminster +++
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Tornados in Afghanistan:
Juristen halten Einsatz für rechtswidrig
17. Mrz 08:21
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Die deutsche Sektion der internationalen Juristenorganisation Ialana hält den Tornado-Einsatz in Afghanistan für völkerrechtswidrig. Als Grund führen die Rechtsexperten in einer Netzeitung.de vorliegenden Analyse an, die von den Tornado-Aufklärungsjets beschafften Daten und Bilder würden auch im Rahmen der US-geführten Anti-Terror-Mission «Enduring Freedom» (OEF) zur «Feindaufklärung und Leitung des Artilleriefeuers Verwendung finden».
Die Juristen weisen in ihrer Analyse darauf hin, dass die Tornado-Kampfflugzeuge zwar auf Grundlage des UN-mandatierten Isaf-Einsatzes an den Hindukusch entsandt werden sollen, dieser Einsatz aber - «zunehmend gewollt» - auch Bestandteil der Anti-Terror-Operation «Enduring Freedom» werde. «Sie vermischen sich in der Praxis», heißt es in der Expertise.
Die Juristen geben in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es sich bei OEF weder um eine UN-Mission noch um einen Nato-Einsatz handele - auch wenn die Nato wegen der Anschläge vom 11. September 2001 den «Bündnisfall» im Sinne von Artikel 5 des Nato-Vertrages beschlossen hatte. Vielmehr führten die USA die Anti-Terror-Operation «unter eigenem Kommando». Der Krieg gegen den Terror in Afghanistan findet nach Überzeugung der Juristenorganisation insofern nicht im Rahmen der Nato-Strukturen unter Nato-Oberbefehl statt.
Ein solcher Krieg sei allerdings nicht durch Artikel 51 der UN-Charta als Selbstverteidigung gerechtfertigt, betonen die Experten. «Also wird hier ein Krieg geführt, der gegen die Regeln der UN-Charta verstößt und völkerrechtswidrig ist.» Das betrifft demnach auch «alle Unterstützungsleistungen» der Bundeswehr im Rahmen der «Operation Enduring Freedom».
Die Experten werfen daher der Bundesregierung vor, die rechtlichen Vorgaben für den Tornado-Einsatz «nicht hinreichend» berücksichtig zu haben. Sie hätte im vor einer Woche beschlossenen, erweiterten Isaf-Mandat ausschließen müssen, «dass die Bundeswehr unmittelbar oder mittelbar Hilfestellungen bei 'Enduring Freedom' leistet». Dies hätte auch Rechtssicherheit für die Soldaten in den Tornados und am Boden gebracht. «Denn rechtswidrige Befehle dürfen sie nicht nur - sie müssen sie verweigern.»
Der Bundestag hatte Freitag vor einer Woche mit klarer Mehrheit der Entsendung von Tornado-Flugzeugen nach Afghanistan zugestimmt. Sechs bis acht Maschinen vom Typ «Recce» sollen ab April in der Krisenregion zu Aufklärungszwecken eingesetzt werden. Gegen den Tornado-Einsatz hat die Linksfraktion im Bundestag Organklage Bundesverfassungsgericht erhoben. Einen ähnlichen Eilantrag der Abgeordneten Gauweiler (CSU) und Wimmer (CDU) hatten die Richter mit Verweis auf die fehlende Antragsberechtigung abgelehnt.
Am Donnerstag hatte ein Offizier der Bundeswehr um Entbindung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tornado-Einsatz gebeten. Der Oberstleutnant hatte am Donnerstag Netzeitung.de gesagt, sein direkter Vorgesetzter habe seinen Ansinnen entsprochen. Am Freitag bestätigte dies auch das Verteidigungsministerium.
Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Rainer Arnold, forderte auf Netzeitung.de dienstliche Konsequenzen für den Oberstleutnant Jürgen Rose: Wenn ein Offizier das Recht in Anspruch nehme, einen solchen Auftrag zu verweigern, «muss er den Dienst mit der Waffe quittieren und aus der Bundeswehr ausscheiden». Rose bekräftigte unterdessen seine Kritik an dem Einsatz: «Der Einsatz ist völkerrechtswidrig, weil mit den Tornados der Kreuzzug von US-Präsident George W. Bush gegen den Terrorismus unterstützt wird.»
Ialana ist eine überparteiliche internationale Organisation von Juristen, die sich für gewaltfreie Konfliktlösungen engagiert. Dem wissenschaftlichen Beirat der Organisation gehören unter anderem der frühere UN-Beauftragte Hans-Christof von Sponeck, das SPD-Vorstandmitglied Hermann Scheer und der Linkspartei- Außenexperte Norman Paech an.
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Villeicht kannst du mir als alter BW-Soldat den hypothetischen Fall erläutern, was ein BW-Soldat zu tun hat, wenn er den Eindruck hat, einem Grundgesetzwidrigen Befehlt gehorsam leisten zu sollen.
Wie ist da die Rechtslage?
Kann, muß oder darf er da den Gehorsam verweigern?
Und wem muß er das melden? Demjenigen, der seiner Meinung nach einen illegalen Befehl gibt, ja wohl kaum?
Das man mit sowas bei seinen Kameraden nicht unbedingt gut wegkommt ist klar. Und im Zweifelsfall riskiert er ja wahrscheinlich seine Pension.
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"kannst du mir als alter BW-Soldat"=kiiwii ???aus Bü ???
Grundgesetzwiedrger Befel = --muss-- wiedersprochen werden - ausser es ist Gefahr um Leib und Leben in Verzug, dann erst "retten und" dann Befehl verweigern.
siehe dazu auch (ähnlich da wenig bekannt §127 Jedermann's Paragraph= Jeder kann einen anderen festnehmen (u.best Bedgen).))
Gehorsam kann immer verweigert werden
in diesem Fall MUSS
melden: erst dem Befehlsgebenden (Pflicht, Kameradschafthaft, Recht, etc), dann seinem/n Vorgesetzten
bei den Kameraden gut wegkommen????? 1.Pflicht Verfassungstreue, ..dann Kameradschaft= Vorgesetzten wiederen besseren Wissens schützen (von unten navh oben) ooops
Pension= wenn er aus Gewissensgründen geht, wird er zivilrechtlich nachversichert, wenn er eine Straftat begeht können seine Pensionsansprüche gestrichen werden ...
viele Diskussionen um Jemanden, der einen Pukt machen wollte (wie auch immer), seltsamerweise geht es nie danei um Soldaten, die in Kampfeinsätze verwickelt werden, sind oder potentiell würden....
....baw
Gehorsam kann immer verweigert werden
So kann ja ne Armee nicht funktionieren. Eine funktionierende Armee braucht Führung und eine Anerkennung der Befehlskette, eben "in der Regel".
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OK
aber in D ist alles ein wenig anders (historisch begründet)
ja befehl und Gehorsam
aber
nicht blind "wie damls"
ist allerdings eine lângere Diskussion
auf die D an und für sich sehr stolz ist.....
und geht trotzdem einher mit einem "demokratischen Führungsstil" der auch in Krisengebieten Kosovo, kongo, AFG, etc bisher auch funktioniert hat.....
siehe auch dazu inst für Sich EU:
http://www.ifsh.de/zeus/htm_english/pro_abge.htm
und bw:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/...2MMISDE%2Fcontent.jsp
wâre jetzt zu lange...
ist allerdings nicht mit nem lockeren Spruch abgetant UND einmalig auf der Welt
deshalb ist auch interessant wie die D Politik darauf reagiert
....baw