Ich hoffe, dass viele Foristen die Gelegenheit hatten hier teilzunehmen. Es gab zahlreiche interessante Infos. Prof. Kerber bezeichente die StaRUG-Umsetzung der EU-Richtlinie als "Mißgeburt". Es wäre zu erwarten gewesen, dass hier die Bundesregierung nachbessert - hat sie aber nicht. Bisher noch nicht. Was mir nicht eingefallen wäre - es gibt auch verfassungsrechtliche Bedenken, da ja das Recht auf Eigentum tangiert ist. Es wurde auch auf bereits durchlaufene StaRUG-Verfahren, insbesondere bei Leoni, eingegangen. Sehr interessant - bei Leoni ist der Drops noch nicht gelutscht - es gibt zahlreiche anhängige Rechtsverfahren. Es wurde auch den Varta-Aktionären empfohlen, die Aktien im Depot zu behalten, auch bis zur Kapitalherabsetzung. Es wird wohl dokumentiert wer zu diesem Zeitpunkt Aktionär war, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Schadenersatzansprüche zuordnen zu können. Der Verlustvortrag wird dadurch anscheinend nicht zerstört. Es gab aber einen Hinweis, dass der wohl auf 20k / a gedeckelt war oder noch ist. Weiterhin wurde betont, dass Varta nicht mit den bisherigen StaRUG-Verfahren vergleichbar ist und sogar eine "zugespitzte Version" darstellt. Es bedarf ja eines Vergleichsszenarios um die Bezugsrechte der Altaktionäre auszuhebeln. Das gängige Alternativszenario ist die Insolvenz, da ja auch hier die Altaktionäre ihr Kapital verlieren. Hier hat Tojner offenbar einen handwerklichen Fehler gemacht, da Varta zum Zeitpunkt des StaRUG-Antrags weder zahlungsunfähing noch insolvenzgefährdet war. Weiterhin muß Varta den Jahresabschluß nahchliefern - hierzu gibt es bereits ein Gerichtsurteil in einem anderen StaRUG-Fall. Auch die Behauptung dass Bezugsrechte nicht machbar wären weil die ja prospektflichtig sind, ist so nicht uneingeschränkt zutreffend. Es gibt wohl Möglichkeiten Bezugsrechte einzuräumen. Wie ich bereits vermutet hatte - Varta wird wohl von einer Klagewelle überflutet, da gibt es viele juristische Haken.
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