Bei der BaFin beschweren
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes steht jedermann ein so genanntes Petitionsrecht zu. Danach hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden. Beschwerden über die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen sind damit Petitionen.
Zuständige Stelle ist die BaFin, da es zu ihren Aufgaben gehört, Missständen in den beaufsichtigten Unternehmen entgegen zu wirken. Beschwerden sind eine Erkenntnisquelle für die Aufsichtstätigkeit der BaFin. Die Beschwerden sind Anlass zu überprüfen, ob ein Unternehmen verbindliche gesetzliche Vorgaben bzw. maßgebliche Urteile einhält und ob gegen das Unternehmen aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Beschwerden können auch Schwachstellen in der Organisation eines Unternehmens aufdecken.
Die BaFin bearbeitet jährlich etwa 20.000 Beschwerden über Versicherungen und 5.000 Beschwerden über Banken und Finanzdienstleistungsinstitute.
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