mal ein auszug von wo. gefällt mir recht gut, daher übernehm ich den kommentar mal.
quelle: wo user: wächterdermatrix (blöder name-aber egal)
"Auch wenn sich jetzt hier schon Juristen zu Wort melden, möchte ich als kleiner Betriebswirt folgendes zu bedenken geben: Wenn der BGH das Urteil des OLG kippt, geht eine Lawine von Klagen und Gegenklagen durch's Land. Denn damit wäre faktisch aufgehoben, das mit einem Verkauf der Aktie sämtliche Rechte auf den Käufer übergehen. Ein Jahrhunderte altes Rechtssystem würde ad absurdum geführt werden. Nun könnte jemand, der das ganze Jahr eine Aktie gehalten hat aber kurz vor der HV verkauft, auch argumentieren, das ihm von der Dividende 99% zustehen, da er ja während der Zeit als das Geld für die Ausschüttung erwirtschaftet wurde, die Aktie hielt. Und jetzt hält jemand die Aktie einen Tag und kassiert die Dividende? Unverschämtheit, auf geht's zum Gericht! Damals wurde von dem Abfindungsanspruch nicht Gebrauch gemacht, da der Kurs weitaus höher stand. Jetzt, nach dem Crash, erinnert man sich der Abfindung und klagt. Es wurde ja auch damals schon geklagt, da einigen Leuten ebendiese 26,51 € entschieden zu wenig waren. Diese Klage müsste eigentlich auch bald entschieden werden. Da bin ich schon gespannt... Da von den abfindungsberechtigten Aktien garantiert Stücke verkauft wurden und anschließend noch mit der Verbreiterung der Aktionärsbasis mehrfach vermischt wurden, ist nicht mehr nachvollziehbar wer abfindungsbrechtigte Aktien hält und wer nicht. Also können nur 2 Grundsätze gelten:
1.) Mit dem Verkauf gehen alle Rechte auf den Käufer über. 2.) Alle außenstehenden Aktionäre sind Abfindungsberechtigt.
Denn damals sollte ja alle außenstehenden Aktionäre mit 26,51 € abgefunden werden. Und das es damals nur 1% davon gab und jetzt ein paar mehr, ändert nichts an der Rechtslage. Als die BRD jedem aus der DDR noch ein Begrüßungsgeld von 100 DM zahlte, ging man davon aus, das jedes Jahr nur eine geringe Anzahl Leute in den Westen dürfen. Dann ging über Nacht die Grenze auf und 16 Mio. Menschen holten sich Ihre 100 DM ab. Und? Hat man da gezuckt? Recht kann und darf nicht nach Kassenlage gestaltet werden. Die Lage ist eindeutig. Jenoptik wird in vollem Umfang zahlen müssen. Aber nur zur Beruhigung, so teuer wird es nicht. Schaut Euch den Umsatz an und rechnet nach, was man schon im Sack hat. Mehr als 30 Mio. € (und das ist das absolut maximale) wird der Spaß nicht kosten. Deswegen ein bewährtes Rechtssystem außer Kraft zu setzen? Das wird der BGH nicht tun!"
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