Herbalife und Cobracrest
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witzig
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informativ
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Die letzte Meldung (Ankündigung für den 7.2.) habe ich, wie stets ALLE meine Informationen
AUSSCHLIESSLICH von der CC homepage entnommen.
zu 333Karat:
Es tut mir leid, aber das mir zugeschriebene Nahe-Verhältnis zu CC entbehrt jeder Grundlage und ist schlichtweg falsch.
Diese "vermeintlichen" Zusammenhänge hat vor Monaten User Chartsurfer in die Welt gesetzt, ohne jede Grundlage und Beweise dafür zu haben. Wer seinen Scandal-Thread kennt, weiß ja, was, und auf welchem Niveau dort läuft.
Ausgangspunkt meiner Postings war die Tatsache, dass viele der News seitens CC einfach falsch ausgelegt, teilweise nur oberflächlich gelesen oder ein Satz aus dem Inhalt herausgerissen und missinterpretiert wurden. Dies will ich nicht unkommentiert hinnehmen, obgleich es natürlich Dinge/Ankündigungen seitens CC gegeben hat, die in der Realität, im nachhinein betrachtet, nicht eingetreten/zustandegekommen sind.
Zu den Postings von Scamp:
zu CC:
Als Grundlage diente neben den veröffentlichten Meldungen (Aktionärsbriefe, Interviews usw) auch das seinerzeit auf der HP ersichtliche Organigramm.
Demzufolge hatte CC:
Kapital 100.484.125 €, die 100 % Tochter GICG wurde mit Buchwert 30.9.05 mit 99,5 Mio € angegeben. Ergibt zusammen 200 Mio € - entspricht daher einem Wert je Anteil von € 2,00.
Aufteilung CC:
Freefloat 17,8 %,
AEE AG 50,1 % und
CC London/Privat Equity Fond 32,1 %.
Die Beteiligungen von CC:
49 % an Clubber Asia Co.Ltd, Chonburi/Thailand
100 % CC Southafrica pty Ltd. Captown/Southafrica
100 % CC Chile Ltd., Santiago/Chile sowie
100 % GICG Europäische Beteiligungs AG,Berlin
AEE AG:
Freefloat 22 %
CC London/Private Equity Fond 78 %
CC London/Private Equity Fond:
Beteiligung mit
50,1 % an CC International Inc., Irvine/USA
diese CC International wiederum
Beteiligung mit
65 % an Bel Air Internation Inc. Atlanta/USA
Seit ca. Sept. oder Oktober 2006 scheint dieses Organigramm auf der HP von CC nicht mehr auf.
Die seinerzeit gegebenen Aufteilungen werden daher heute nicht mehr in der Form gegeben sein. Aus diesem Grund muss auch verständlich sein, dass die von mir seinerzeit (3/4. Quartal 2006) gemachten Äußerungen HEUTE leider nicht mehr zutreffend sein können.
Veränderungen sind nicht absehbar.
Dennoch:
Eines glaube ich doch bewirkt zu haben und das freut mich:
Viele User studieren peinlich genau die HP von CC und entdecken daher die Veränderungen meist früher als ich.
Viele User lesen die Veröffentlichungen von CC mittlerweile sehr genau und interpretieren diese auch so, wie sie gemeint und geschrieben sind.
Ein Wort noch zum Artikel der WIWO:
Ohne etwas bagatellisieren zu wollen aber die Staatsanwaltschaft war auch in der Siemens-Affäre tätig, bei VW-Luxusreisen usw. Verfolgte man die Dinge, so ist bisher keiner der Manager im Knast gelandet. Warum das bei CC so herbeigesehnt wird, verstehe ich bei aller Objetivität nicht.
Gilt doch: Gleiches Recht für Alle!!
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Boardmail an "erfolg99" |
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Für mich gilt: Solange CC nicht wertlos ausgebucht wurde oder Insolvenz angemeldet hat ist das Spiel noch nicht zu Ende. Aber auch ich werde Anzeige erstatten, wenn der Laden endgültig den Bach runter geht.
Solange gebe ich Häusler, Trippe und Co. aber noch Zeit. Wer weiß, vielleicht gibt es doch noch ein operatives Geschäft. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt.
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Boardmail an "Lucullus" |
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More Impact AG
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Was gibt es denn da zu "interpretieren"? Wohl bloss dass die Firma gelogen hat!
Wie sind den Ankündigungen gemeint in denen steht, dass "in den nächsten Tagen" die offizielle Einladung zur HV im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und 6 Wochen später ist noch nichts geschehen?
Was gibt es denn da zu "interpretieren" Wohl bloss dass die Firma ihre Ankündigungen nicht einhält?
Wie sind den Veränderungen in der Firma - wie das Verschwinden der AEE aus dem "Konzern" - welche von der Firma überhaupt nicht kommentiert werden, jedoch seitens der AEE bestätigt wurden, zu interpretieren?
Dass die Firma diesbezüglich etwas zu verbergen hat? Weil auch die Ankündigungen und Mitteilungen zur AEE mehrheitlich nicht der Wahrheit entsprachen?
Wie sind denn Mitteilung zu interpretieren in denen im Sommer 06 von Börsengänge noch im September die Rede ist und im Februar 07 noch nichts passiert ist?
Wie sind denn angeblich gezeichnete Kapitalerhöhungen zu 1 Euro zu verstehen wenn der aktuelle Kurs bei Euro 0.028 liegt? Gibt es da etwas anderes zu interpretieren als dass man absolut total bescheuert und nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein muss so etwas zu zu tun? Oder doch die Anleger vorsätzlich täuschen möchte?
Wie ist den die Aussage auf dem Laufband "aktuelle Informationen am 7.2.06" und am 9.2.06 ist noch nichts von aktuellen Informationen zu sehen, zu verstehen
?
Was gibt es denn da zu interpretieren, ausser dass CC einfach nur die Leute hinhält und sich lustig über ihre Aktionäre macht, die zuvor von den Hintermännern ausgenommen wurden? Oder dass man Solches nur tut um abzulenken oder die tolle Laufbandinformation von den 5 (in Worten fünf) Aufsichtsräten verschwinden zu lassen?
In den Interviews und auch Aktionärsbriefen stehen so viele Unwahrheiten, das würde jeden Rahmen sprengen diese hier einzeln aufzuführen. Das hat bis auf ganz wenige CC-Hörige dank des nachträglichen genauen Lesens wohl mittlerweile fast Jeder / Jede erkannt.
Übringens wird die StA all diese Meldungen auch peinlichst genau lesen und "interpretieren"...
Was nützt übrigens der Buchwert einer Aktie, wenn der aktuelle Marktkurs bei 0.028 Cents liegt und auch vor einigen Monaten nicht über 0.20 Cents war? Wie kann man davon ausgehen, dass auch nur eine Angabe in einem Organigramm, welches von CC (die zu dem Zeitpunkt schon mehr als eine Meldung herausgegeben hatte, die nachweislich gelogen war) denn stimmen könnte? Wie kann man überhaupt, wenn man die Meldungen von CC seit dem Sommer 2005 genau und auch zwischen den Zeilen liest (das wird nämlich nicht erst getan seit erfolg99 hier bei Ariva schreibt, das wäre dann doch ein wenig zu viel der Ehre, nicht wahr...?) auch noch ein Wort glauben was CC verlautbaren lässt und nicht nachprüfbar ist oder von dritter Seite bestätigt wurde? Es reicht eben nicht auf 10 gelogene Meldungen eine zu Veröffentlichen der Ankündigung auch eintrifft. Wobei, zwar hat man in Dortmund teilgenommen aber leider war es eine "Offensive" ohne beworbenes Produkt...
Diese Firma hat ihre Glaubwürdigkeit schon vor langer Zeit verspielt und bis heute nichts getan um diese auch wieder zurück zu erlangen. Dies jedoch entspricht ganz dem Profil der Strippenzieher im Hintergrund, welche diese Form von dubiosen Geschäftspraktiken schon seit Jahren pflegen...
Grüsse
Scamp
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Boardmail an "scamp" |
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Siemens hat weltweit 480.000 Mitarbeiter und nachweislich und ein für die Öffentlichkeit nachvollziebares und sichtbares operatives Geschäft. Dass von 480.000 Mitarbeitern einige - auch in der Führungetage" ihre Aufgabe nicht immer so erfüllen wie man das eigentlich erwarten könnte, ist leider eine unschöne Tatsache. Es ist auch richtig, das diesbezüglich die Behörden ermitteln und diesen Dingen nachgehen. Die Mitarbeiter haben sich - nach dem Stand der Ermittlungen - nicht persönlich an den Schmiergeldzahlungen bereichert sondern diese dazu benutzt um Aufträge für die Firma herein zu holen was wiederum auch den Aktionären zu Gute gekommen ist...
Bei CC ist es nicht mal eine Handvoll Mitarbeiter und über die Qualität der gelieferten "Arbeit" braucht wohl nichts mehr gesagt zu werden...bezüglich dem Wort "Bereichern" gibt es wohl auch nichts hinzuzufügen...und die Aktionärsrechte werden mit Füssen getreten. Ausser einer Negativperformance der übelsten Sorte hat die Aktie sonst nichts aufzuweisen...
Mit der Siemensaktie konnte und kann man noch immer gutes Geld verdienen und dies seit Jahren. Allein in den letzten Monaten ist die Aktie um über 20% gestiegen. Die Firma wird - wie auch VW - im Dax geführt. Um im Dax geführt zu werden müssen strengste Richtlinien bezüglich Tranzparenz, Corporate Governance und auch Buchführung erfüllt werden. Siemens hatte Ende Januar die Hauptversammlung und veröffentlichte die erfolgreichen Zahlen zum Geschäftsjahr 2006.
CC hat noch nicht mal die HV für das Geschäftsjahr 2005 abgehalten und dies obwohl kein nennenswertes operatives Geschäft vorhanden ist. Auch die Zahlen 2005 sprechen eine deutliche Sprache...
Wenn man schon gleiches Recht für Alle fordert sollte man Birnen auch nicht mit Äpfeln vergleichen.
Grüsse
Scamp
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Boardmail an "scamp" |
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Hat der Vorstand das also beschlossen ?! Leider ist der Vorstand gemäss Satzung dazu überhaupt nicht dazu befugt:
§ 8
Vertretung der Gesellschaft
(1) Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein.
(2) Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft
durch mindestens zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten.
(3) Alle persönlich haftenden Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181
2. Alternative BGB befreit.
(4) Der Aufsichtsrat kann einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern Alleinvertretungsbefugniserteilen.
§ 7
Persönlich haftende Gesellschafter
(1) Persönlich haftende Gesellschafter sind die WITTCON Management Consulting AG mit
Sitz in Berlin und die advantec Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Berlin jeweils ohne
Kapitalanteil, aber zugleich als Kommanditaktionäre.
(2) Durch Beschluss aller persönlich haftenden Gesellschafter und Zustimmung des Aufsichtsrates
können weitere persönlich haftende Gesellschafter ohne Kapitalanteil mit oder
ohne Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aufgenommen werden, ohne
dass es hierfür eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
(3) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach der Aufnahme eines persönlich
haftenden Gesellschafters in der Fassung entsprechend zu ändern.
(4) Den persönlich haftenden Gesellschaftern obliegt die Geschäftsführung, insbesondere
die Wahrnehmung folgender Aufgaben:
1. Vorbereitung des Erwerbs von Beteiligungen
2. Abschluss von Beteiligungsverträgen
3. Vorbereitung der Veräußerung von Beteiligungen
4. Durchführung von Emissionen
5. Vornahme aller laufenden Verwaltungsarbeiten der Gesellschaft.
Quelle: Satzung der advantec Biotech AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
An der Hauptversammlung der advantec Biotech AG & Co. KGaA am 17. Dezember 2004 in Berlin haben 90,25 % des Grundkapitals teilgenommen. Es waren 30 Aktionäre und Aktionärsvertreter sowie 15 Gäste anwesend. Nach 5 Stunden standen die Abstimmungsergebnisse fest und der Vorsitzende konnte die Versammlung schließen.
Die Vorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1,2,3,4,6 und 7 wurden mit der notwendigen Mehrheit gefasst.
Die Tagesordnungspunkte 5 und 8 bedurften keiner Abstimmung.
Auf Antrag des Aktionärs Erhard Prüske wurde die Tagesordnung um einen weiteren Tagesordnungspunkt erweitert:
TOP 6a - Zulassung des Bezugsrechtshandels
Im Einzelnen haben die Aktionäre wie folgt gestimmt:
TOP 1 Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterinnen: 99,93% mit "ja"
TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates: 99,93% mit "ja"
TOP 3 Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder: 99,93% in Einzelabstimmungen jeweils mit "ja"
TOP 4 Feststellung des Jahresabschlusses: 99,93% mit "ja"
TOP 6 Kapitalerhöhung und Satzungsänderung: 99,93% mit "ja"
TOP 6a Zulassung des Bezugsrechtshandels: 94,47% mit "nein"
TOP 7 Spätere Handelsregisteranmeldung der Änderung des Namens: 99,93% mit "ja"
Und in der Hauptversmmlung vom 17.12. wurde folgender Beschluss gefasst:
2. Unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung im Handelsregister wird die Satzung der Gesellschaft ferner in § 5 Höhe
und Einteilung des Grundkapitals Absatz (3) und unter Hinzufügung eines Absatzes (4)
geändert und lautet dort nach der Änderung wie folgt:
„(3) Die persönlich haftenden Gesellschafter sind ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab dem 17. Dezember
2004 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien
gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um
höchstens Euro 49.771.464,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Es besteht keine
konkrete Zweckbindung, sofern die Nutzung des genehmigten Kapitals im Interesse
der Gesellschaft ist. Die persönlich haftenden Gesellschafter entscheiden mit Zustimmung
des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts.
(4) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem
Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
Quelle: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung v. 17.12.
Demnach kann der Vorstand weder die Gesellschaft vertreten da er gar kein Organ der Gesellschaft ist noch wurde er im HV Beschluss ermächtigt. Da nicht der Vorstand sondern der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat entscheiden.
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nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Absatz 5 Aktiengesetz ist. Auszug aus der HV Einladung zum 17.12.2004:
B. Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterinnen zu Punkt 6 Unterpunkt II und III der Tagesordnung
Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen haben durch ihren Geschäftsführer bzw. Vorstand gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Aktiengesetz
einen schriftlichen Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts im Zusammenhang mit der Bildung von genehmigten Kapital erstattet. Der wesentliche Inhalt des Berichts wird wie folgt bekannt gemacht:
Der Hauptversammlung wird in Tagesordnungspunkt 6 Unterpunkt II und III vorgeschlagen, ein genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 49.771.464,00 zu beschließen, das auch
unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ausgenutzt werden kann. Dieser Bezugsrechtsausschluss kann einerseits durch die persönlich haftenden Gesellschafter nur für Spitzenbeträge beschlossen werden, während ansonsten das Bezugsrecht für die Aktionäre erhalten bleibt. Dadurch wird die Abwicklung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erleichtert. Der Bezugsrechtsausschluss ermöglicht in diesem
Falle die Kapitalerhöhung um runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses. Andererseits bietet der Bezugsrechtsausschluss beim genehmigten Kapital die Möglichkeit, Sachkapitalerhöhungen durch Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen
durchzuführen. Damit können entsprechend dem Satzungsgegenstand der Gesellschaft ohne Einsatz von Barkapital Beteiligungen erworben werden. Die persönlich haftenden Gesellschafter sollen in die Lage versetzt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf den Kapitalmärkten rasch, flexibel und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Auf dem Markt für Unternehmens- und Beteiligungskäufe wird diese Form der Gegenleistung
zunehmend verlangt. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung. Die Verwaltung wird dabei bestrebt sein, den höchst möglichen am Markt erzielbaren Ausgabepreis durchzusetzen. Die Entscheidung über eine Kapitalerhöhung, durch die eine Beteiligung an ein Unternehmen in die Gesellschaft eingebracht wird, erfolgt immer im Rahmen des Satzungsgegenstandes
der Gesellschaft und nach einer eingehenden Prüfung der Beteiligungsunternehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen soll die Verwaltung in die Lage
versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen. Bezugsrechtsemissionen sind wegen der Bezugsfrist langwieriger als Platzierungen ohne Bezugsrechte. Zusätzlich können durch solche Platzierungen die bei Bezugsrechtsemissionen üblichen
Abschläge vermieden werden. Gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz ist eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung 10% des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Durch diese Regelung wird das Risiko
einer Verwässerung des Wertes der alten Aktien verringert und der Einflussverlust für die Aktionäre begrenzt.
Letztlich soll das Bezugsrecht auch ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Absatz 5 Aktiengesetz ist, zur Zeichnung zugelassen
wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten. Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur vereinfachten
Abwicklung. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre in diesem Falle in vollem Umfang aufrechterhalten.
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§ 17
Ordentliche Hauptversammlung
(1) Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.
(2) Sie beschließt über
a) die Verwendung des Bilanzgewinns,
b) die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates,
c) die Wahlen zum Aufsichtsrat,
d) die Wahl der Abschlußprüfer,
e) die Feststellung des Jahresabschlusses.
§ 18
Ort und Einberufung
(1) Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich in Berlin statt. Neben der
ordentlichen Hauptversammlung können jederzeit außerordentliche Hauptversammlungen
einberufen werden.
(2) Die Hauptversammlung wird von den persönlich haftenden Gesellschaftern, dem Aufsichtsrat oder dessen Vorsitzenden einberufen.
(3) Die Einberufung muss mindestens 1 Monat vor dem Tage der Hauptversammlung unter Angabe der Tagesordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, wobei der Tag der Veröffentlichung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind.
Quelle: Satzung der advantec Biotech AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
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die lästigen dummen Aktionäre will man ausschließen.
Der Anteil des Freefloats und der Einfluss der freien Aktionäre wird so verringert.
Machen sehr viele Aktiengesellschaften insbesondere die im Freiverkehr.
Was willst du uns damit sagen Conga?
Vivacon z.b. und viel andere, machen das auch, ab und an.
Und ich dachte schon nun kommmt endlich die Ank+ündigung vom 7.2.. und nun wieder nichts.
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Letztlich soll das Bezugsrecht auch ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des 186 Absatz 5 Aktiengesetz ist, zur Zeichnung zugelassen wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten. Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur vereinfachten Abwicklung. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre in diesem Falle in vollem Umfang aufrechterhalten
das ist aber nur ein weiterer Punkt der nicht beschlusskonform erscheint und diese ganze Kapitalerhöhungsmassnahme mehr als fraglich erscheinen lässt.
Gerüchteweise war/ist der Inhalt der Ankündigung vom 07.02. übrigens schlicht das:
www.squared-energy.com
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Solange die kein Squared haben, ist alles für die Katze, und das ist möglichkereweise sogar Betrug, wenn ich Werbung mache mit einem Produkt, das es nicht gibt.
Wenn es erst auf den markt kommt, dann muß es heißen, demnächst,,,, in allen Läden z.b. . Aber bis jetzt hat in Deutschland das Getränk keiner gesehen, bzw. gekostet.
Zum Bezugsrechteausschluss:
Bezugsrechtsausschluß
Das Recht zum Bezug neuer (junger) Aktien durch die Aktionäre ( Bezugsrecht) kann gem. § 186 ( 3) AktG ganz oder teilweise nur im Beschluß über die Grundkapitalerhöhung ausgeschlossen werden. Der Beschluß bedarf in diesem Fall einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Ein Ausschluß vom Bezugsrecht ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn von Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich (ca. 3 ? 5 %) unterschreitet.
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/...s/bezugsrechtsausschluss.htm
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Boardmail an "Mme.Eugenie" |
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wo ist nun deiner meinung nach der Fehler?
Wurde sogar aus dem AKTIENgesetz zitiert.
Und zu oben, in der letzen Hauptversamllung wurde mit 90 % beschlossen, dass der Vorstand, das Grundkapital erhöhen darf.
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Boardmail an "Mme.Eugenie" |
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Hat die Charax Dir Aktien angeboten ?
zudem siehe #757
"...Die persönlich haftenden Gesellschafter sind ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital ... zu erhöhen...Die persönlich haftenden Gesellschafter entscheiden mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts...."
"...Der Vorstand der Cobracrest AG & Co. KG aA wurde am 17.12.2004 von der Hauptversammlung bevollmächtigt, einmalig oder mehrmalig das Kapital um bis zu 49.771.464,00 Euro auf dann 150.235.589,00 Euro zu erhöhen. Der Vorstand hat beschlossen, diese Kapitalerhöhung in Einzelschritten vorzunehmen...."
M.E. klare Formverstösse da 1. der Vorstand das nicht beschliessen kann und 2. das was er unzulässigerweise beschlossen hat nicht konform zum Beschluss der HV durchgeführt wurde, weil Charax den Aktionären im Verhältnis neue Aktien anbieten müsste
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Boardmail an "conga" |
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Auch der heutige Handel ist mehr als merkwürdig. Bei einem besagten Freefloat von ca. 35 Mio. Shares kommt nur so ein bescheidender Handel auf, alles sehr obskur.
Wann wird die Charax wohl ihr Angebot machen oder bin ich im falschen Film??
CC wird also noch weiter "verbrennen", wie lange noch??
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Erfahre ich am eigenem Leibe seit mehr als einem halbem Jahr, dass Notare und Juristen nicht durchblicken beim Tode eines Treuhänders und der Übertragung der treuhänderisch gehaltenen Anteile, an einer Gesellschaft. Hier erzählen mir allen ernstes Notare, ich bräuchte dazu das Nachlassgericht, bzw. den Nachlasspfleger, was geradezu wiedersinnig ist, da gerade Treuhandschaften die Erben überhaupt nichts angehen.
Nun Conga,bist du Jurist, dass du dir zutraust die Beschlüsse von CC zu zerpflücken?
Ich räume allerdings ein, dass CC diese Beschlüsse keinem Notar (Juristem) vorgelegt haben mag, nach der bisherigen Erfahrung. Da diese Gesellschaft nicht einmal von einer Prospektpflicht etwas gewußt haben will, und das steht im § 14 WpÜG drin, und in § 15, 3 kann die bundesanstalt das angebot untersagen, wenn die Bundesanstalt keine Angebotsunterlage erhalten hat.
Insofern das neue Angebot cder charax auch kein Teilangebot zur Übernahme sein kann, weil es kein Teilangebot geben kann.
Solange der Herr Häusler weiter im Vorstand ist, hat die Gesellschaft jedwede Glaubwürdigkeit verloren, weil dergleichen Fehler nicht verzeihlich sind.
mfg
madame eugenie
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Boardmail an "Mme.Eugenie" |
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Boardmail an "Mme.Eugenie" |
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TOP 1 Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterinnen: 99,93% mit "ja"
TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates: 99,93% mit "ja"
TOP 3 Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder: 99,93% in Einzelabstimmungen jeweils mit "ja"
TOP 4 Feststellung des Jahresabschlusses: 99,93% mit "ja"
TOP 6 Kapitalerhöhung und Satzungsänderung: 99,93% mit "ja"
TOP 6a Zulassung des Bezugsrechtshandels: 94,47% mit "nein"
TOP 7 Spätere Handelsregisteranmeldung der Änderung des Namens: 99,93% mit "ja"
Im übrigen will ich nichts zerpflücken und bin auch kein Jurist, eine Meinung erlaube ich mir aber trotzdem - nicht mehr aber auch nicht weniger.
mfg
c.
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Boardmail an "conga" |
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Ganz entgegen den Behauptungen von Scamp hat sich doch jemand gefunden, der die Bilanzen testiert!! Habe doch immer gesagt, dass diese NICHTS-Ankündigungen ein Irrtum sind.
Jetzt kann die tagelange Schwarzmalerei und das Palaver auch wieder beendet werden.
Die Punkte zur HV kommen dann auch noch Zeitgerecht!!
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Davon ist bisher aber nichts zu sehen!
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Boardmail an "Lucullus" |
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2. Es fehlen die GuV beider Firmen.
2. Die Bilanz der CC-Asia ist trotz Ankündigung "bis zum 30. Januar 2007" nicht veröffentlicht.
3. Die Aussage "in wenigen Tagen" ist so wertlos wie zeitnah oder in den nächsten Tagen und auch "zeitgerecht".
4. Während die meisten Firmen bereits ihre Zahlen 2006 veröffentlichen, braucht CC über 1 Jahr um ihre kümmerliche Bilanz 2005 zu präsentieren.
Grüsse
Scamp
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eine Bilanz zu machen, von einer firma, die eine mutmaßliche konkursverschlelppung am Halse hat, als ein florierendes Unternehmen zu bvilanzieren und zu testieren.
Ist die AG beinahe überschuldet, muß man Korrekturen machen, um überhaupt noch eine Bilanz abgeben zu künnen. Zweifelsfrei dauert das länger.
Und bei CC wird sicher nur noch mit Vorauskasse gearbeitet werden, von den Testierern Steuerberatern und WP`s.
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Boardmail an "Mme.Eugenie" |
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Da dürfte m.E. sogar ein einfaches Kassabuch genügen. Nicht viel kommt rein, das Meiste geht raus und am Ende des Geschäftsjahres ist ein grosses "rotes" Loch in der Kasse und der Laden gehört zugemacht. Punkt. Aus. Fertig.
Die brauchen keine Korrekturen zu machen, sondern die Zahlen so aufführen wie sie eben sind. Und wenn sie überschuldet sind, dann müssen sie für den Laden eben Insolvenz melden, dann hat man auch kein Verfahren am Hals wegen Insolvenzverschleppung. So einfach ist das.
Zugegebenermasse wird die Sache schwieriger wenn das ganze Jahr über Halb- und sogar Unwarheiten veröffentlicht wurden. Und auch eine etwaige Vorauskasse für Dienstleistungen macht die Sache nicht einfacher. Doch solche Dinge muss man sich eben vorher überlegen und dementsprechend handeln. CC ist und bleibt ein S**laden!
Um nochmals Siemens als Vergleich zu nehmen. Die haben auch die StA am Hals und haben trotzdem bereits die Zahlen 2006 veröffentlicht. Naja, ich denke mal die müssen ihre Anwälte, Treuhänder und WP's auch nicht im Voraus bezahlen...
Grüsse
Scamp
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