war bis jetzt eine der ganz wenigen Institutionen, vor denen man noch Achtung und Respekt haben konnte, auch oder gerade weil es unabhängig entschieden hat und einem natürlich nicht alle Urteile gefallen.
Aber diese Abgabe des Falles dokumentiert meiner Ansicht nach eines: Man wollte das Handeln der EZB nicht als verfassungswidrig deklarieren, fand dafür aber keine Gründe. Zu offensichtlich haben die Kläger recht, daß es sich beim Kauf von Staatsanleihen durch die EZB um Länderfinanzierung handelt, dieses grundgesetzwidrig ist und der Ausschluß der Staatenfinanzierung überhaupt nur der Grund gewesen ist, daß die EUR Einführung seinerzeit als verfassungskonform durchgewunken wurde.
Das Gericht hätte "Nein" urteilen MÜSSEN, und das hätte binnen 3 kurzer Zeit das Ende des EUR bedeutet. Und vor dieser Konsequenz ist man feige zurück geschreckt.
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