der Zwangaustausch kommt nur für ADR's in russischer Verwahrung. Das betrifft hier niemanden. Die Beantragung über den russischen Weg ist aber offen. Das erfolgt aber nicht automatisch! Die Umsetzung ist meines Erachtens nach aber fast aussichtslos. Du benötigst immer noch deinen Broker der den Bestand beglaubigt, du benötigst ein Schriftstück aus dem Hervorgeht, dass du nicht wandeln konntest, du benötigst Notar und Anwalt und musst persönlich beantragen. Ein Umfang der für 99,99% der Leute sicherlich nicht durchführbar ist.
Die gute Nachricht: Da es dieses strenge Szenario gibt, ist die Wahrscheinlichkeit von Betrug sehr gering, was wiederum die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der ADR Emittent einen Zwangsverkauf irgendwann nächstes Jahr hinbekommt und vielleicht die Bücher nicht für immer schließt. Der Erlös aus dem Zwangsverkauf ist aber auch völlig offen. Kann von Cent Beträgen bis hin zu einigermaßen marktüblich alles sein.
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