Du hast ja verdächtig gute Steuerkenntnisse. Du bist aber nicht zufällig beim Finanzamt, oder ? Das sollten wir hier schon wissen, rein aus Sicherheitsgründen o). Über Vermeidungsversuche bei der Erbschaftssteuer gähnen die beim FA doch nur, bestimmt alles schon zig mal gehabt. Allerdings nur bei Privatpersonen, da, wo richtig was zu holen wäre, also nicht beiden armen Normalos, da drehen die FA Typen richtig auf, kucken aber oft genug nur dumm aus der Wäsche, weil Rechtsanwälte und Steuerberater die großen Vermögen im Erbfall "absichern", und die Möglichkeiten in der Erbklasse viel weiter gefasst sind als bei den Armen.
So isses, hab das en Detail alles durch, inklusiver RA Beratung. War RA Rudolf, Angelbachtal. Der war zwar ein sicher unterhaltsamer und cleverer Typ, für einen RA sehr hemdsärmelig und originell, ich mag so was ja, wirklich was machen konnte der aber auch nicht, und zwar allein aus prinzipiellem Mangel an Möglichkeiten. Die FAler haben alle Fluchtwege verrammelt.
Es gab nur sehr windige Möglichkeiten, z.B. Anlage v o r Eintritt de Erbfalls in geschlossenen Fonds, z.B. Schiffsbeteiligungen. Aus dem Grund kannte ich den Namen Dr. Peters auch, als der hier mal irgendwann fiel. Die geschlossenen Fonds werden als Betriebsvermögen gewertet, so weit ich mich erinnere, dann gelten zahmere Erbschaftsregeln, da die Betriebsvermögen von Mittelständlern im Erbfall ziemlich sanft behandelt werden, um nicht die mittelständischen Unternehmen zu ruinieren.
Immerhin so viel haben die Sozen, Kommunisten, etc. begriffen.
Ansonsten ist natürlich das deutsche Erbrecht Kommunismus pur, die träumen ja von 100 % Erbschaftssteuer, das wäre dann der Idealfall :o).
Man sollte aber natürlich nicht auf die Idee kommen, in der Erbschaftssteuererklärung die beweglichen materillen Güter aufzulisten. Die gehen niemanden was an, und sind in schönster Weise privat. Also das betrifft z.B. das Gemälde von Picasso, Geldscheine in Bündeln die im Sofa versteckt waren, Antiquitäten, und natürlich Gold (unregistriert).
Mit den üblichen juristischen verwaltungstechnischen Mitteln kommt man aber gegen das FA nicht weit. Wenn, dann muß es was Wirksameres sein.
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