Die meisten Klagen der kleinaktionäre sing gegen die portu. Notenbank etc.Ich denke es wäre effektiver aufgrund der aktuellen news salgado und co zu fokussieren bei 2 mrd euro konfiszierten Aktiva würde auch etwas für uns kleinaktionäre herausspringen.
in dem land... jetz wolln die schon ihre Airline tap schnell verscherbeln.würde mich nicht wundern wenn da mal nen schwindel von wegen rettungsschirm verlassen auffliegt. seis wie es sei... auch von mir keinen Cent mehr...
mit der beschlagnahme... da wird schon das eine oder andere in der versenkung verschwunden sein... und ich bin fast davon überzeugt.... wenn der öffentliche druck nicht so stark wäre würde da garnix passieren mit dem Privatvermögen. man kennt doch das von den krähen die alle noch ihre augen haben.
Die bisherigen Klagen der Aktionäre wurden vor Zivilgerichten eingereicht gegen den Staat und die Notenbank.
Hier geht es um die Rechtmäßigkeit der Auflösung und um Entschädigungen.
Das andere sind Strafgerichtsprozesse gegen die ehemaligen Akteure der BES.
Bei Straftaten ist der Staat selbst in der Verantwortung, diese zu zu verfolgen.
Dabei geht es aber nicht in erster Linie um Entschädigungen sondern um Geldstrafen oder Knast.
Solche Geldstrafen gehen an den Staat als Vertreter des Gemeinwesens, er kann damit machen was er will.
Dabei ist die Höhe solcher Geldstrafen gesetzlich für jedes Vergehen in einem gewissen Rahmen vordefiniert und würde niemals für eine Entschädigung ausreichen. Und wenn stattdessen Knast verhängt wird, fließt da gar kein Geld.
zur Entschädigung herangezogen werden seh ich noch nicht wirklich.... erstmal kommt die novo banco dran, dann die steuer (es geht ja da auch um Steuerhinterziehung), dann noch die Differenz bei einem eventuellen verkauf der die bisherigen finanziellen Aufwendungen nicht deckt, dann die verfahrenskosten, dann die strafen... und zu guter letzt die Entschädigung. kann aber auch sein das ich hier nicht alles aufgezählt habe und noch ein bis fünf Sachen vor der Entschädigung kommen.... zur not kann man ja wieder nen neues gesetz schaffen damit nich zu viel übrig bleibt. in portobananarepublik ist ja alles möglich. dagegen find ich selbst die Griechen absolut seriös ;)
Die Insolvenzverwalter der Konzerntöchter können natürlich auch Ansprüche erheben, wenn sie nachweisen können, dass das beschlagnahmte Geld rechtswidrig den insolventen Unternehmen entnommen wurde.