Kein Geisterspiel für St. PauliDer Bundesligist FC St. Pauli hat mit seinem Einspruch gegen ein "Geisterspiel" Erfolg gehabt. St. Pauli hatte Erfolg mit dem Protest gegen das Geisterspiel - die Ränge bleiben voll. © picture-alliance Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) korrigierte am Donnerstag in Frankfurt/Main das Urteil aus erster Instanz, wonach der abstiegsbedrohte Klub am Ostersamstag die Partie gegen Werder Bremen unter Ausschluss der Öffentlichkeit hätte bestreiten müssen. Zudem darf der Verein "nicht mehr als 12 500 eigene Fans zulassen", erklärte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz nach der mündlichen Verhandlung in der DFB-Zentrale. Chefankläger Anton Nachreiner vom DFB-Kontrollausschuss hatte erneut ein "Geisterspiel" gefordert."Überragend, ich habe großen Respekt vor der Entscheidung des DFB. Das nennt man Fairplay", sagte der 41-Jährige am Donnerstag, nachdem der Einspruch des Bundesligisten gegen das Urteil in erster Instanz Erfolg hatte. St. Paulis Vizepräsident und Anwalt Gernot Stenger hatte schon vor dem Urteil den Gang vor das Bundesgericht angekündigt, falls es zu einem "Geisterspiel" in dieser Runde gekommen wäre. "Gegen ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit würden wir uns weiter wehren." Er kündigte auch an, dass der Verein 50.000 Euro für soziale Zwecke drauflegen würde, wenn es nur zu einer Geldstrafe kommen würde. St. Pauli muss stattdessen das erste Heimspiel der neuen Saison mindestens 50 Kilometer entfernt austragen. Das Spiel gegen Schalke 04 war abgebrochen worden, weil ein Pauli-Fan den Schiedsrichter-Assistenten mit einem geworfenen Bierbecher verletzt hatte.
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