Die Gesellschaft hat mit zwei Investoren vor Bekanntgabe der Transaktion Verpflichtungsvereinbarungen bezüglich des Erwerbs neuer Aktien im Rahmen der Privatplatzierung geschlossen ("Verpflichtungsvereinbarungen"). Die Erwerbsverpflichtungen der Investoren aus diesen Verpflichtungsvereinbarungen unterliegen jeweils der Erfüllung von Maximalallokationsquoten. Gemäß diesen Verpflichtungsvereinbarungen verpflichten sich die Investoren, Neue Aktien im Volumen von insgesamt bis zu EUR 5,5 Mio. gegen Zahlung des Platzierungspreises von EUR 1,04 je Neuer Aktie im Rahmen der Privatplatzierung zu erwerben. Die Verpflichtung der Gesellschaft zur Lieferung Neuer Aktien aufgrund der Verpflichtungsvereinbarungen steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zuteilungsentscheidung der Gesellschaft, die im pflichtgemäßen Ermessen ihrer zuständigen Organe steht.
;-))))) Die Verpflichtung unter Vorbehalt.
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